Mit dieser Checkliste für Ihren Abbruch in Baden-Württemberg dokumentieren Sie die Vorbereitung von der ersten Prüfung bis zum Arbeitsbeginn. Tragen Sie Zuständigkeiten, Nachweise und offene Fragen direkt in die Vorlage ein. Ungeklärte Stopppunkte verhindern die Freigabe. Sie können die Seite ohne Konto ausdrucken oder im Browser als PDF speichern.
Die Übersicht zeigt Ihren aktuellen Bearbeitungsstand, berechnet jedoch keine Kosten und ersetzt keine fachliche Prüfung. Allgemeine Hinweise zur Vorbereitung finden Sie unter Abbruch auf dem eigenen Grundstück planen.
Vor der Beauftragung die Grundlagen klären
Klären Sie zuerst das baurechtliche Verfahren, mögliche Schadstoffe und den vorgesehenen Umgang mit den Abbruchmaterialien. Fordern Sie erst danach ein belastbares Abbruchangebot an.
In Baden-Württemberg ist der Abbruch bestimmter Anlagen nach § 50 Landesbauordnung (LBO) verfahrensfrei, erfordert also keinen Bauantrag. Dazu gehören freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 sowie sonstige Anlagen ohne Gebäudecharakter bis zehn Meter Höhe. Lassen Sie die Gebäudeklasse und das passende Verfahren vorab durch die untere Baurechtsbehörde bestätigen.
Für nicht verfahrensfreie Abbruchvorhaben ist ein Kenntnisgabeverfahren erforderlich: Sie reichen die vorgeschriebenen Unterlagen bei der Baurechtsbehörde ein. Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die Einreichung digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg. Eine Eingangsbestätigung allein gilt noch nicht als pauschale Startfreigabe.
Auch bei verfahrensfreien Vorhaben gelten weitere rechtliche Pflichten. Für Kulturdenkmale brauchen Sie eine denkmalrechtliche Genehmigung, und der Artenschutz muss ebenfalls beachtet werden. Einzelheiten erläutert die Seite Abrissgenehmigung und Verfahren in Baden-Württemberg.
Vor Arbeitsbeginn müssen Sie das Objekt auf Gefahrstoffe untersuchen oder untersuchen lassen. Dazu zählen etwa Asbest, polychlorierte Biphenyle (PCB), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und künstliche Mineralfasern (KMF). Überlassen Sie Untersuchung und Bewertung geeigneten Fachleuten; verdächtige Materialien dürfen Sie keinesfalls probeweise aufbrechen.
Nachweise und Kontakte im Projektblatt festhalten
Nutzen Sie das Projektblatt als laufendes Protokoll und zur Übergabe an das Abbruchunternehmen. Ergänzen Sie neben jedem Namen auch Telefonnummer, E-Mail-Adresse und den Ablageort der zugehörigen Unterlagen.
Geltungsbereich: Abbruchvorhaben in Baden-Württemberg; keine Bestätigung einer behördlichen oder fachlichen Freigabe.
| Projektangabe | Ihr Eintrag |
|---|---|
| Grundstück und Objekt | ______________________________ |
| Bauherrschaft und Kontakt | ______________________________ |
| Projektverantwortliche Person | ______________________________ |
| Untere Baurechtsbehörde, Kontakt, Aktenzeichen | ______________________________ |
| Schadstoffgutachter und Kontakt | ______________________________ |
| Zuständige Fachperson für Standsicherheit | ______________________________ |
| Versorgungsunternehmen und Kontakte | ______________________________ |
| Abbruchunternehmen und Kontakt | ______________________________ |
| Geplanter Beginn / letzte Aktualisierung | ______________________________ |
Markieren Sie einen Punkt erst als erledigt, wenn der zugehörige Nachweis vorliegt. Notieren Sie bei offenen Punkten die verantwortliche Person und den nächsten Klärungsschritt.
| Erledigt | Phase und Prüfpunkt | Zuständigkeit | Nachweis, Datum, offene Frage |
|---|---|---|---|
| ☐ | Planung: Schadstoffbefund liegt vor | Sie / Gutachter | __________________ |
| ☐ | Recht: Gebäudeklasse und Verfahren sind geklärt | Sie / Planer / Baurechtsbehörde | __________________ |
| ☐ | Recht: Denkmalschutz und Artenschutz sind geprüft | Sie / zuständige Stellen | __________________ |
| ☐ | Materialien: Massen und Entsorgungswege sind beschrieben | Sie / Fachplaner | __________________ |
| ☐ | Vergabe: Schadstoffbefund ist im Leistungsumfang berücksichtigt | Sie / Abbruchunternehmen | __________________ |
| ☐ | Vergabe: Entsorgungswege und erforderliche Unternehmensnachweise sind geprüft | Sie | __________________ |
| ☐ | Medien: Gas, Wasser, Strom und Glasfaser sind fachgerecht abgetrennt | Versorgungsunternehmen | __________________ |
| ☐ | Schutz: Standsicherheit angrenzender Gebäude ist fachlich geprüft | Zuständige Fachperson | __________________ |
| ☐ | Schutz: Absperrung und Nachbarschutz sind festgelegt | Abbruchunternehmen / Sie | __________________ |
| ☐ | Abschluss: Übergabe der Entsorgungsnachweise ist vereinbart | Sie / Abbruchunternehmen | __________________ |
Bei größeren Vorhaben bildet ein Abbruch- und Entsorgungskonzept die Grundlage für vergleichbare Angebote. Es benennt die erwarteten Materialmengen sowie die vorgesehenen Verwertungs- oder Entsorgungswege.
Überführen Sie den Schadstoffbefund anschließend in ein Leistungsverzeichnis, also eine eindeutige Beschreibung der beauftragten Arbeiten. Halten Sie getrennte Behandlung, Entsorgung und ausgeschlossene Leistungen ausdrücklich fest. Weitere Prüfpunkte bietet Hausabriss: Kostenbestandteile und Angebotsprüfung.
Offene Stopppunkte vor dem Arbeitsbeginn schließen
Ein Häkchen in der Tabelle genügt erst, wenn der passende Beleg vorliegt. Bleibt einer der folgenden Punkte offen, vermerken Sie in Ihren Unterlagen „STOP" statt einer Freigabe:
- Liegt noch kein Schadstoffbefund vor, fordern Sie noch kein verbindliches Abbruchangebot an.
- Ist das baurechtliche Verfahren ungeklärt, beginnen Sie erst, wenn alle Verfahrensschritte und Voraussetzungen erfüllt sind.
- Sind Leitungen noch aktiv oder ungeklärt, dürfen keine Abbrucharbeiten starten; halten Sie die fachgerechte Abtrennung schriftlich fest.
- Sind die Entsorgungswege offen, beauftragen Sie das Unternehmen erst nach Prüfung der Entsorgungswege und Nachweise.
- Fehlt die Sicherung, darf ohne Baustellenabsperrung und geklärte Standsicherheit angrenzender Gebäude nicht gearbeitet werden.
Auch mit einem beauftragten Unternehmen bleiben Sie als Abfallerzeuger für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Vereinbaren Sie deshalb vorab, welche Entsorgungsnachweise Sie erhalten und wo diese abgelegt werden.
Asbesthaltige Materialien müssen getrennt vom gewöhnlichen Bauschutt nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (insbesondere TRGS 519) behandelt werden. Schadstoffarbeiten und statisch relevante Eingriffe dürfen Sie nicht in Eigenleistung ausführen.
Treten während der Arbeiten Risse oder auffällige Erschütterungen auf, stoppen Sie den Abbruch sofort. Lassen Sie die Situation fachlich prüfen, bevor weitergearbeitet wird. Diese Sicherheitsgrenzen gelten ebenso, wenn Sie lediglich eine Garage abreißen lassen.
Ohne Konto drucken und als PDF ablegen
Öffnen Sie die Druckfunktion Ihres Browsers und kontrollieren Sie zunächst die Druckvorschau. Wählen Sie Ihren Drucker oder die Funktion zum Speichern als PDF; eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich.
Speichern Sie die ausgefüllte Liste mit Ihrem Projektdatum im Dateinamen, beispielsweise Abbruch-Checkliste_Projekt.pdf, und bewahren Sie aktualisierte Fassungen getrennt auf. Tragen Sie den Abschluss Ihrer eigenen Prüfungen in die Tabelle ein.
Quellen
- service-bw.de (service-bw.de)
- Service A-Z - www.freiburg.de - Service/Service A-Z (freiburg.de)
- FAQ LBO Novelle 2023 | Regierungspräsidien Baden-Württemberg (rp.baden-wuerttemberg.de)
- cemconsultants.de (cemconsultants.de)
- alb-donau-kreis.de (alb-donau-kreis.de)
- baden-wuerttemberg.de (lubw.baden-wuerttemberg.de)
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