Schichtbuch

Abbruch

Abrissgenehmigung und Verfahren in Baden-Württemberg

Abrissgenehmigung in Baden-Württemberg: Klären Sie Verfahrensfreiheit, digitale Kenntnisgabe, Unterlagen sowie Denkmal- und Artenschutz mit dem Baurechtsamt.

Aktualisiert am 8. Oktober 2026 · 6 Quellen

Bauunterlagen ohne lesbare Beschriftung neben Ziegel- und Betonstücken auf einer matten Arbeitsfläche.

Kurz gesagt

  • Freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 können nach der LBO verfahrensfrei abgebrochen werden.
  • Für sonstige Anlagen gilt die Verfahrensfreiheit beim Abbruch bis 10 m Höhe.
  • Seit 01.01.2025 sind Abbruchanzeigen in Baden-Württemberg digital über das Virtuelle Bauamt einzureichen.
  • Verfahrensfreiheit ersetzt weder die Prüfung örtlicher Satzungen noch erforderliche denkmalrechtliche Genehmigungen.
  • Klären Sie Unterlagen, Artenschutz, Standsicherheit und Entsorgungsnachweise vor der Beauftragung.

Eine Abrissgenehmigung ist in Baden-Württemberg nicht für jeden Abbruch erforderlich; entscheidend sind Gebäudeart und Verfahrenseinordnung. Bestimmte Vorhaben sind verfahrensfrei, andere erfordern eine Kenntnisgabe, also eine förmliche Anzeige bei der Baurechtsbehörde. Klären Sie deshalb zuerst Gebäudeklasse, örtliche Satzungen und zusätzliche Schutzvorgaben mit dem zuständigen Baurechtsamt.

Der baurechtliche Teil dieses Ratgebers gilt ausschließlich für Baden-Württemberg. Hinweise zur Angebotsprüfung und sicheren Vorbereitung können Sie auch außerhalb des Landes nutzen. Die Informationen ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung durch die zuständige Behörde oder einen Fachanwalt.

Genehmigung und Einordnung nach der LBO

Die Landesbauordnung, kurz LBO, unterscheidet zwischen verfahrensfreiem Abbruch und Abbruch mit einem baurechtlichen Verfahren. Abbruch beziehungsweise Beseitigung bedeutet die teilweise oder vollständige Entfernung einer baulichen Anlage. Auch ein Teilabbruch sollte deshalb mit seinem genauen Umfang beschrieben werden.

Freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 sind nach der LBO verfahrensfrei. Dasselbe gilt für sonstige bauliche Anlagen bis zu einer Höhe von 10 m. Gebäudeklassen sind rechtliche Einstufungen zur Einordnung von Gebäuden, keine Aussagen über deren baulichen Zustand.

Lassen Sie die Gebäudeklasse anhand vorhandener Unterlagen bestimmen, statt sie aus der Nutzung abzuleiten. Ein Wohnhaus oder eine Garage ist nicht allein wegen dieser Bezeichnung verfahrensfrei. Besonders wichtig sind tatsächliche Gebäudeanschlüsse sowie der Unterschied zwischen vollständigem und teilweisem Abbruch.

Die folgende Übersicht fasst die baurechtlichen Wege nach dem Stand vom 08.10.2026 zusammen:

Ausgangslage Baurechtlicher Weg in Baden-Württemberg Vorab zu klären Amtliche Fundstelle
Freistehendes Gebäude der Gebäudeklasse 1 oder 3 Nach den zugrunde gelegten Angaben verfahrensfrei Gebäudeklasse, Freistellung, örtliche Satzungen Quellen 1 und 6
Sonstige Anlage bis 10 m Höhe Nach den zugrunde gelegten Angaben verfahrensfrei Anlagenart und maßgebliche Höhe Quellen 1 und 6
Abbruch ist nicht verfahrensfrei Kenntnisgabeverfahren Unterlagen, Einreichung und zulässiger Beginn Quellen 1 und 7
Abbruch gehört zu einem genehmigungspflichtigen Neubau oder Umbau Integration in den Bauantrag Abgrenzung und Darstellung des Gesamtvorhabens Quelle 1
Gebäude ist ein Kulturdenkmal Zusätzlich denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich Denkmalstatus und zuständige Stelle Quelle 8

Für die gesamte Vorbereitung hilft Ihnen der Leitfaden zum Abbruch auf dem eigenen Grundstück. Vereinbaren Sie einen verbindlichen Ausführungstermin erst, nachdem Verfahren und zusätzliche Prüfungen geklärt sind.

Anzeigen, Unterlagen und digitaler Verfahrensweg

Ist Ihr Abbruch nicht verfahrensfrei, erfolgt die Anzeige über das Kenntnisgabeverfahren. Seit dem 01.01.2025 müssen Abbruchanzeigen in Baden-Württemberg digital über das Virtuelle Bauamt eingereicht werden. Fragen Sie das Baurechtsamt nach dem passenden Zugang und den Anforderungen für Ihr Vorhaben.

Bereiten Sie vorhandene Bauunterlagen, Fotos, Grundstücksangaben und eine genaue Beschreibung des Abbruchumfangs für das Vorgespräch vor. Diese Unterlagen dienen als Arbeitsgrundlage und stellen keine abschließende behördliche Liste dar. Lassen Sie sich ausdrücklich sagen, welche Nachweise erforderlich sind und wer diese ausarbeiten darf.

Klären Sie auch, ob eine Befähigungsbestätigung für das vorgesehene Abbruchunternehmen vorzulegen ist. Fragen Sie nach konkreten Vorgaben für die Standsicherheit verbleibender oder angrenzender Bauteile. Eine digitale Einreichung allein beantwortet diese Nachweise sowie den zulässigen Baubeginn noch nicht.

Planen Sie anschließend einen genehmigungspflichtigen Neubau oder Umbau, sollten Sie das gesamte Vorhaben gemeinsam besprechen. Der Abbruch lässt sich in solchen Fällen meist direkt in den Bauantrag integrieren. Lassen Sie die genaue Grenze zwischen Abbruch und anschließendem Bauvorhaben schriftlich festhalten.

Zusätzliche Vorgaben aus Denkmal- und Artenschutz

Der Abbruch eines Kulturdenkmals ist nach dem Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig, unabhängig von baurechtlicher Verfahrensfreiheit. Klären Sie den Denkmalstatus deshalb frühzeitig vor der Vergabe von Aufträgen. Fragen Sie außerdem nach, ob die Lage im Umfeld eines Denkmals gesonderte Genehmigungen verlangt.

Beim Abbruch gelten zugleich die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zum Artenschutz. Brütende Vögel und andere geschützte Tiere dürfen durch die Arbeiten nicht zu Schaden kommen. Klären Sie vor der Terminplanung mit den zuständigen Stellen, ob ökologische Untersuchungen nötig sind.

Ein häufiger Prüfpunkt bei älteren Gebäuden sind Quartiere von Fledermäusen. Erkundigen Sie sich nach einem eventuellen artenschutzrechtlichen Gutachten und den zeitlichen Folgen für Ihr Projekt. Verschließen oder zerstören Sie mögliche Quartiere keinesfalls eigenmächtig vor dem Abriss.

Verfahrensfreiheit und weiterhin geltende Vorschriften

Verfahrensfreiheit bedeutet lediglich, dass für den Abbruch kein förmliches baurechtliches Verfahren vorgeschrieben ist. Sämtliche anderen rechtlichen Vorschriften müssen Sie als Bauherr trotzdem eigenverantwortlich einhalten.

Öffentlich-rechtliche Vorgaben betreffen häufig Abstandsflächen, den örtlichen Bebauungsplan, Brandschutz sowie Natur- und Denkmalschutz. Abstandsflächen sind gesetzlich geforderte Freiflächen vor Außenwänden und nicht mit privaten Vereinbarungen gleichzusetzen. Zusätzlich können örtliche Satzungen der Gemeinde bestimmte Auflagen für den Abbruch vorgeben.

Bei angebauten Gebäuden verlangt die verbleibende Nachbarkonstruktion stets eine fachkundige statische Beurteilung. Lassen Sie die Standsicherheit nachweisbar prüfen, bevor Sie tragende Bauteile antasten. Eine formlose Absprache mit dem Nachbarn ersetzt diese bautechnische Nachweisführung keinesfalls.

Fragenliste für das zuständige Baurechtsamt

Nehmen Sie Grundstücksdaten, aktuelle Fotos und eine Vorhabenbeschreibung zum Vorgespräch mit. Notieren Sie dabei offene Fragen und die zuständigen Ansprechpartner. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Punkte für den Behördentermin zusammen:

Frage an das Baurechtsamt Zweck
Welche Gebäudeklasse hat mein Gebäude, und ist der geplante Abbruch verfahrensfrei? Baurechtliche Einordnung
Gibt es eine Erhaltungs- oder Sanierungssatzung für mein Flurstück? Örtliche Einschränkungen klären
Ist das Gebäude ein Kulturdenkmal oder liegt es im Umfeld eines solchen? Denkmalrechtlichen Prüfbedarf feststellen
Welche Vorgaben ergeben sich aus dem Bebauungsplan? Grundstücksbezogene Anforderungen erfassen
Welche Unterlagen sind für die Kenntnisgabe erforderlich? Digitale Einreichung vorbereiten
Ist eine Befähigungsbestätigung des Abbruchunternehmens einzureichen? Anforderungen an das Unternehmen klären
Sind artenschutzrechtliche Gutachten, etwa zu Fledermausquartieren, erforderlich? Untersuchungen rechtzeitig einplanen
Welche Nachweise zur Standsicherheit werden benötigt? Verbleibende und benachbarte Bauteile schützen
Welche Entsorgungsnachweise sind erforderlich, und welche Stelle entscheidet darüber? Dokumentation und Zuständigkeiten klären
Wann darf mit den Arbeiten begonnen werden? Zulässigen Beginn feststellen

Für Ihre Vorbereitung steht Ihnen ergänzend die druckbare Abbruchcheckliste für Baden-Württemberg zur Verfügung. Wenn Sie eine Garage abreißen lassen möchten, sollten Sie gemeinsame Grenzwände besonders genau erfassen.

Was der Abriss kostet

Für den Abriss eines Einfamilienhauses liegt der bundesweite Orientierungswert bei 150 bis 200 €/m². Diese Spanne stammt von ImmobilienScout24 und Dr. Klein mit Stand vom 08.10.2026. Der genaue Quadratmeterbezug bleibt in dieser Quelle offen. Zudem ist nicht abschließend definiert, welche Leistungen darin enthalten sind. Der Wert stellt somit weder eine amtliche Gebühr noch ein verbindliches Handwerkerangebot dar.

Vergleichen Sie bei Angeboten stets Vorbereitung, Abbrucharbeiten, Transport und Deponiegebühren als getrennte Positionen. Ein vorhandener Keller, schwierige Zufahrten oder Schadstoffe im Gebäude erhöhen den finanziellen Aufwand deutlich. Unser Leitfaden zur Angebotsprüfung für Hausabriss und Entsorgung zeigt die sinnvolle Aufteilung aller Kostenblöcke.

Sichere Vorbereitung und Entsorgungsnachweise

Ältere Gebäude enthalten mitunter Schadstoffe, die von außen nicht ohne Weiteres erkennbar sind. Dazu zählen unter anderem Asbest oder PCB, also polychlorierte Biphenyle. Lassen Sie verdächtige Baustoffe vorab durch sachkundige Fachbetriebe untersuchen und deren Entsorgungswege planen.

Demontieren, brechen oder sägen Sie schadstoffverdächtige Bauteile unter keinen Umständen selbst ab. Auch eigenmächtige Eingriffe in tragende Gebäudeteile sind als Eigenleistung unzulässig und gefährlich. Beschränken Sie eigene Vorarbeiten nach Absprache auf ungefährliche Aufgaben wie das Räumen loser Gegenstände.

Halten Sie die getrennte Erfassung der Baustoffe sowie alle Entsorgungsnachweise verbindlich im Auftrag fest. Der Bauschuttrechner unten erfasst ausschließlich den mineralischen Schuttanteil, nicht den gesamten Gebäudeabfall. Die Berechnung ersetzt weder die stoffliche Beprobung noch die Absprache mit der jeweiligen Entsorgungsanlage.

Entsorgungsrechner

Wählen Sie Material, Menge und Landkreis. Der Beleg zeigt jeden Rechenschritt; die Gebühr stammt aus der Satzung des Kreises.

Menge angeben als

Schüttdichte als Spanne aus Quellen (Erdaushub 1,50–1,80 t/m³, Bauschutt 1,15–1,40 t/m³, Baumischabfall 0,40–0,80 t/m³, Asbestzement 1,80 t/m³, Mineralwolle 0,40 t/m³). Die Auflockerung beim Aufbrechen ist nicht eingerechnet.

Beleg

  1. MaterialBauschutt (mineralisch)
  2. Menge4,00 m³
  3. Gewicht4,00 m³ × 1,15–1,40 t/m³ (Richtwert) = 4,60–5,60 t
  4. Behälter1 × 5 m³ Absetzmulde
  5. GebührStuttgart: 42,84 € je t (Sonstige mineralische Abfaelle (Bauschutt etc.), Deponieklasse I) = 197,06–239,90 €
  6. Alternativ54,74 € je t (Sonstige mineralische Abfaelle (Bauschutt etc.), Deponieklasse II) = 251,80–306,54 €
  7. Alternativ6,00 € je angefangene 100 kg (Kleinmengen bis max. 20 t: Boden/Bauschuttgemisch gemaess Merkblatt) = 276,00–336,00 €
Annahmegebühr197,06–239,90 €

netto 36,00 Satzung

Containermiete und Transport sind nicht enthalten, sie hängen vom Anbieter ab.

1 m1,80 m4,0 m³ als Würfel (Kante 1,59 m) in 5 m³

Bauschutt (mineralisch): Annahme je Tonne im Vergleich

Günstigster Mengenpreis je Stadt- und Landkreis in Baden-Württemberg laut Satzung. Preise je m³ sind über die mittlere Schüttdichte (1,28 t/m³) in €/t umgerechnet; die Originalangabe steht in der Tabelle.

Quelle: Satzungen und Gebührenverzeichnisse der Kreise, Stand je Zeile. Brutto oder netto ist in den meisten Dokumenten nicht ausgewiesen.
Kreis≈ €/tLaut SatzungKlasse / AnnahmeQuelle
Hohenlohekreis19,0019,00 € tBau- und Abbruchabfälle DK0 (170101, 170107, 170302), bis 1000 t · Staffel 19,00 / 18,00 / 17,00. Brutto.Satzung
Ortenaukreis26,6734,00 € m3verwertbarer Bauschutt, auf Erdaushubdeponie · bis 0,5 m3 halber SatzSatzung
Schwarzwald-Baar-Kreis27,7027,70 € tBauschutt zur Verwertung, Kleinanlieferungen aus Privathaushalten (Tuningen) · Pauschalgebuehr unter 100 kg: 2,80 EUR.Satzung
Zollernalbkreis30,0030,00 € tAbfaelle zur Deponierung DK I (z.B. Bauschutt) · Mindestgebuehr bis 200 kg: 9,00 EUR; >200 bis 1000 kg: 15,00 EURSatzung
Emmendingen32,9442,00 € m3Unbelastete Bauschutt-Kleinmengen bis 2 m3 je Baumaßnahme, nur Privathaushalte · ZAK sowie Bauschuttmulden Bauhöfe Endingen, Gutach, Sexau, Wyhl; kein Dämmmaterial, keine bewehrten Betonteile, keine Rigips, Kunststoffe, Folien, Holz. Über 2 m3: private RecyclingunternehmenSatzung
Ludwigsburg36,8936,89 € t (Mg)Bauschutt DK 0, nur aus Landkreis Ludwigsburg · Deponie AM FROSCHGRABEN; netto 31,00 + 5,89 MwStSatzung
Esslingen38,4324,50 € je angefangener m3 (> 0,5 m3)DK 0 (rein mineralisch, ohne Putz/Gips/Porenbeton) · DK 0 = sauberste Klasse, kein Verwertungspreis gelistet; > 2 m3 Beprobung noetig; AnlieferungserklaerungSatzung
Heidenheim40,0040,00 € tDK 0 (Z1.2), mineralischer Bauschutt ohne Putz/Gips · Kleinmenge bis 500 kg pauschal 21.00; Meisselzuschlag 35.00/m3 bzw. 25.00/t ab Kante > 70 cmSatzung
Ulm41,0041,00 € tBauschutt bis Deponieklasse I, Deponie Donaustetten · je m3 67 EUR wenn nicht gewogen; Abrechnung je angefangene 10 kg. EBU-Gebuehrenuebersicht 2025 (Beschluss 27.11.2024) nennt dagegen 60 EUR/t; Satzung 01/2026 und EBU-Webseite nennen 41 EUR/tSatzung
Alb-Donau-Kreis41,6341,63 € tDK I · Kleinmengenpauschale 15 EUR bis 200 kgSatzung
Stuttgart42,8442,84 € tSonstige mineralische Abfaelle (Bauschutt etc.), Deponieklasse I · netto 36,00Satzung
Calw43,1455,00 € m3Mineralischer Bauschutt mit nicht gefährlichen Verunreinigungen, verwertbar (AVV 17 01 01/03/07) · Unter 200 kg/Volumenabrechnung; Mengenbegrenzung: Walddorf unbegrenzt, Simmozheim 3,0 m3, Oberhaugstett und Recyclinghöfe 0,5 m3 je Anlieferung/Tag; Feinanteil <5 mm max. 5 Vol.%Satzung
Tuttlingen43,8043,80 € tverwertbarer Betonabbruch · Pauschale 4.30 EUR bei Anlieferung unter 100 kg (Talheim) bzw. 200 kg (Aldingen/Tuttlingen). TalheimSatzung
Freudenstadt45,0045,00 € tBauschutt zur Verwertung · Brutto/netto nicht ausgewiesen; Anliefererklaerung bei Gewerbe; Beton max. 60 cm KanteSatzung
Lörrach47,0047,00 € tMineralische (inerte) Abfälle zur Deponierung: Bauschutt · *Mindestgebühr gemäß Satzung. Anmeldung mind. 5 Werktage vorher; ab 2 m3 bzw. 4 t pro Baustelle GC + Nachweis Nicht-Verwertbarkeit (2 Absagen von Verwertern). Gilt für Gewerbe und Private. Brutto/netto nicht angegeben (MwSt nur bei Verwertungsabfällen ausgewiesen).Satzung
Bodenseekreis53,0053,00 € tverwertbar (Beton/Ziegel ohne Anhaftungen) · Annahme Weiherberg, Überlingen, TettnangSatzung
Waldshut58,0474,00 € m3Bauschutt zur Verwertung · nur bei Anlieferung Erdaushubzwischenlager Hoechenschwand-Attlisberg; aus SatzungstabelleSatzung
Böblingen61,1878,00 € m3Bauschutt mineralisch ohne Gips (Satzung Par. 7 Abs. 12a: Zuordnungskriterien DK I) · Mengen über 30 Liter bis max. 2,00 m3 je Anlieferung; nur WSZ Herrenberg-Kayh, WSH Böblingen Schönaicher Str., WSH Renningen-Malmsheim. Über 2 m3: externe Entsorgungsfirmen (kein Landkreis-Preis).Satzung
Rems-Murr-Kreis64,0064,00 € tBauschutt, Abbruch, Straßenaufbruch, Altholz (eine gemeinsame Zeile) · Abrechnung je angefangene 20 kg; bei verschiedenen Abfallarten in einer Fuhre gilt die teuerste Art. Bodenaushub ueber 200 kg ist in der Zeile nicht ausdruecklich genannt (unsicher, ob 64 EUR/t gilt).Satzung
Main-Tauber-Kreis66,0066,00 € tBauabbruch/Bauschutt, Kreismuelldeponie · keine Unterscheidung verwertbar/nicht in der SatzungSatzung
Enzkreis67,8367,83 € tDK II, PAK < 200 mg/kg, nicht gefaehrlich · Brutto (netto 57.00); GewerbeSatzung
Mannheim75,0075,00 € tmineralische Baureststoffe > 240 l · nur ABG-Recyclinghof, Verwiegung; EndbetragSatzung
Neckar-Odenwald-Kreis75,0075,00 € tmineralisch bis DK II, nicht gefaehrlich, nachweislich asbestfrei · netto; nur nicht verwertbar. geringfuegig asbesthaltig (<0,1 M.-%) 80,00; gefaehrlich 90,00; Mono/Sonderbereich 100,00 EUR/tSatzung
Breisgau-Hochschwarzwald76,4076,40 € tZugelassene Baureststoffe, Deponieklasse II (Kahlenberg) · Ziffer II.2.2 a)Satzung
Karlsruhe (Stadt)78,4350,00 € je angefangenem 0,5 m3 und Anlieferung (Pauschale)Bauschutt · Satzung unterscheidet nicht zwischen Verwertung und Beseitigung; beide WertstoffstationenSatzung
Baden-Baden85,0085,00 € tBauschutt, Recycling · ohne Waage 136,00 je angefangenen m³Satzung
Rhein-Neckar-Kreis105,00105,00 € tMineralische Abfaelle (OZ 601), DK 0 bis DK II · Nur eine Zeile fuer alle mineralischen Abfaelle inkl. Bauschutt; kein getrennter Verwertungspreis im Verzeichnis. Deponie nimmt DK 0-DK I (Wiesloch) bzw. DK 0-DK II (Sinsheim).Satzung
Pforzheim110,32110,32 € tMineralische Baurestmassen (Verwertung/Beseitigung nicht getrennt) · Muellumschlagstation Hohberg, max. 1,5 t/Tag aus Haushalten/Kleingewerbe; bei Ausfall der Waage 11 EUR/m3Satzung
Tübingen118,00118,00 € tBauschutt oder verunreinigter Bodenaushub zur Beseitigung / inerte Abfaelle, ab 200 kg · Dusslingen; bis 0,5 m3, 1x pro Tag: 20,00 EUR je Anlieferung (Bauschutt muss in Container geschaufelt werden); Zwischenstufe 0,5 m3-200 kg nicht angegebenSatzung
Ravensburg135,00135,00 € tBauschutt und Bodenaushub (nicht verwertbar) · Pauschale 15 EUR bis 100 kg; Satzung § 25 Nr. 2 ordnet auch verunreinigten Bodenaushub und Flachglas dieser Stufe zuSatzung
Heidelberg139,40139,40 € tnicht recyclingfähiger Bauschutt (und Erdaushub), max. 1.000 kg, nur Wieblingen · Waage 8,50 je Wiegung inkl. Zurückwiegen und WiegescheinSatzung
Karlsruhe (Landkreis)165,93165,93 € Mg (t)thermisch nicht behandelbare Abfälle (Bauschutt, nicht verwertbar; auch leicht verunreinigter Bodenaushub) · Satzung § 30 Abs. 2 Nr. 2. Ab 200 kg nach Wiegung. Brutto/netto nicht ausgewiesen (öffentlich-rechtliche Gebühr). Bruchsal bis 5 m3 je Anlieferung; Bretten/Ettlingen/Waghäusel nur haushaltsübliche Mengen bis max. 5 m3.Satzung
Freiburg im Breisgau171,41171,41 € tBauschutt (AVV 170107: Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik), 1,4 t/m³ · Einziger Bauschutt-Tarif an der Umschlagstation; max. 2 t pro Anlieferung. Recyclinghöfe: verwertbarer Bauschutt max. 100 l/Tag, nicht verwertbarer 50 l/Tag (Satzung § 12 Abs. 2)Satzung
Konstanz225,00225,00 € tKleinmengen mineralischer Bauschutt, mit Erklärung zur Asbestfreiheit und Eingangskontrolle · Nur private Haushalte des Landkreises; seit 2025 nur zweifelsfrei asbestfreier Bauschutt (vereinfachte Erklärung, bis 2 m3). Gebühren nach § 17 AWS. Brutto/netto nicht angegeben. Ältere Satzungsfassung (2023/24) nennt 199 EUR/t (258 EUR/m3), Webseite 2026 nennt 225 EUR/t.Satzung
Rastatt (Landkreis)270,00270,00 € t (ab 400 kg)Bauschutt DK I und DK II · unter 400 kg pauschal 65 EUR; Kleinmenge bis 50 l 12,50 EURSatzung

Ohne Mengenpreis für dieses Material (nur Pauschalen, Annahme durch Gemeinden oder private Anlagen): Biberach, Göppingen, Heilbronn (Landkreis), Heilbronn (Stadt), Ostalbkreis, Reutlingen, Rottweil, Schwäbisch Hall, Sigmaringen. Details im Gebührenkatalog.

Container im Maßstab

Jede Größe ist als Würfel gleichen Volumens gezeichnet, alle im selben Maßstab: Zwischen 5 und 7 m³ liegt weniger, als die Zahl vermuten lässt, und vom BigBag zur Mulde ist es ein großer Sprung.

1 m1,80 mBigBag ≈ 1 m³Kante 1,00 m3 m³Kante 1,44 m5 m³Kante 1,71 m7 m³Kante 1,91 m10 m³Kante 2,15 m
Maßstab 1 m = 50 px. Die Würfel zeigen das Volumen, nicht die Form der Mulde (z. B. 7 m³ ≈ 3,5 × 1,8 × 1,5 m). Die 10-m³-Mulde ist gestrichelt: Für Bauschutt und Erdaushub bieten Containerdienste meist höchstens 7 m³ an, sonst wird das Fahrzeug zu schwer.

Ablauf

  1. Bestand beschreiben

    Sammeln Sie vorhandene Pläne, Fotos, Angaben zur Nutzung und Informationen über angrenzende Gebäude.

  2. Verfahren klären

    Lassen Sie Gebäudeklasse, Verfahrensfreiheit, örtliche Satzungen und die Verbindung zu einem Neubau beim Baurechtsamt einordnen.

  3. Zusätzliche Prüfungen veranlassen

    Klären Sie Denkmal- und Artenschutz. Lassen Sie Standsicherheit und schadstoffverdächtige Materialien fachkundig beurteilen.

  4. Unterlagen einreichen

    Stimmen Sie erforderliche Unterlagen und Zuständigkeiten ab. Reichen Sie eine erforderliche Abbruchanzeige digital ein.

  5. Leistungen und Entsorgung vereinbaren

    Halten Sie Rückbauumfang, getrennte Materialerfassung, Entsorgungswege, Nachweise und den gewünschten Endzustand schriftlich fest.

  6. Beginn und Abschluss dokumentieren

    Klären Sie den zulässigen Arbeitsbeginn vorab. Bewahren Sie behördliche Unterlagen und vereinbarte Entsorgungsnachweise auf.

Checkliste

Häufige Fragen

Ist für jeden Hausabriss eine Abrissgenehmigung erforderlich?

Nein. In Baden-Württemberg sind bestimmte Abbrüche nach der Landesbauordnung verfahrensfrei. Andere werden über das Kenntnisgabeverfahren angezeigt oder in einen Bauantrag integriert. Zusätzliche Genehmigungen, insbesondere nach dem Denkmalschutzrecht, können trotzdem erforderlich sein.

Ist eine freistehende Garage automatisch verfahrensfrei?

Die Bezeichnung Garage genügt für die Einordnung nicht. Entscheidend sind unter anderem Gebäudeklasse und tatsächliche bauliche Verbindung zu anderen Gebäuden. Lassen Sie außerdem örtliche Satzungen und zusätzliche Schutzvorgaben prüfen.

Wo wird eine Abbruchanzeige eingereicht?

Seit dem 01.01.2025 sind Abbruchanzeigen in Baden-Württemberg digital über das Virtuelle Bauamt einzureichen. Das zuständige Baurechtsamt erläutert die erforderlichen Unterlagen und den Zugang für Ihr Vorhaben.

Ersetzt die Kenntnisgabe eine denkmalrechtliche Genehmigung?

Nein. Baurechtliches Verfahren und denkmalrechtliche Genehmigung sind unterschiedliche Anforderungen. Der Abbruch eines Kulturdenkmals bleibt nach dem Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig, auch wenn die Landesbauordnung kein Abbruchverfahren verlangt.

Quellen

  1. service-bw.de (service-bw.de)
  2. Verfahrensfreie Vorhaben | Baden-Baden (baden-baden.de)
  3. Kenntnisgabe des Abbruchs einer baulichen Anlage § 51 Abs.3 LBO | Stadt Mössingen (moessingen.de)
  4. Denkmalpflege Baden-Württemberg: Darf ich mein Denkmal auch abreißen? (denkmalpflege-bw.de)
  5. baden-wuerttemberg.de (rp.baden-wuerttemberg.de)
  6. drklein.de (drklein.de)

Diese Informationen und Rechner ersetzen keine fachliche oder rechtliche Beratung. Vorschriften, Annahmebedingungen und Kosten hängen vom Standort und Vorhaben ab. Klären Sie offene Fragen mit der zuständigen Behörde, Annahmestelle oder einem Fachbetrieb. Bei akuter Gefahr wählen Sie 112. Grenzen unserer Informationen und Rechner