Schichtbuch

Abbruch

Hausabriss: Kostenbestandteile und Angebotsprüfung

Prüfen Sie Kosten für Hausabriss und Entsorgung anhand klarer Leistungsgrenzen. Mit ausfüllbarer Vergleichstabelle, Vorbereitung und Hinweisen für Baden-Württemberg.

Aktualisiert am 8. Oktober 2026 · 4 Quellen

Getrennte Haufen aus Ziegelbruch, Beton und unbehandeltem Holz auf einem Baugrundstück.

Kurz gesagt

  • Vergleichen Sie 3 Kostenblöcke getrennt: Vorbereitung, Abbruch und Entsorgung.
  • Halten Sie für jedes Angebot 2 Grenzen fest: enthaltene Leistungen und ausdrücklich ausgeschlossene Arbeiten.
  • Keller, Fundamente und Verfüllung brauchen eigene Positionen mit eindeutig beschriebenem Endzustand.
  • Geben Sie schadstoffverdächtige Baustoffe vor Arbeitsbeginn an Fachleute zur Prüfung ab.

Für verlässliche Hausabriss Kosten prüfen Sie Angebote getrennt nach Vorbereitung, Abbruch, Sicherung und Entsorgung. Ein belastbares Budget entsteht erst durch eine Vor-Ort-Besichtigung und vertraglich fixierte Leistungsgrenzen. Weil verlässliche Marktangebote für ein vollständiges Gebäude von vielen Einzelfaktoren abhängen, nennt dieser Ratgeber keinen pauschalen Gesamtpreis als Beispiel.

Die Angebotsprüfung eignet sich für Vorhaben in ganz Deutschland, während Hinweise zum Baurecht für Baden-Württemberg gelten.

Genehmigung und Verfahren in Baden-Württemberg

Klären Sie das Verfahren mit der Baurechtsbehörde, bevor Sie den Arbeitsbeginn verbindlich vereinbaren. Ob der Abbruch verfahrensfrei bleibt oder baurechtliche Unterlagen verlangt, hängt vom konkreten Gebäude ab. Auch bei Verfahrensfreiheit müssen Sie gesetzliche Vorgaben zu Standsicherheit und Entsorgung einhalten.

Legen Sie der Behörde Angaben zum Gebäude, zur Nachbarbebauung und zum Abbruchumfang vor. Halten Sie im Angebot verbindlich fest, wer die Antragsunterlagen erstellt und einreicht. Diese Ausgaben gehören entweder in das Abbruchangebot oder als eigene Position in Ihr Gesamtbudget.

Genaue Fristen und rechtliche Voraussetzungen richten sich nach Ihrem Vorhaben. Eine ausführliche Übersicht bietet der Ratgeber zum Abbruchverfahren in Baden-Württemberg. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu Ihrem Grundstück erteilt die zuständige Baurechtsbehörde vor Ort.

Kosten des Abrisses und Grenzen von Richtwerten

Vergleichen Sie zuerst den Leistungsumfang und erst danach die Endbeträge der Angebote. Ein scheinbar günstiger Preis schließt oft Keller, Fundamente oder belastete Baustoffe aus. In solchen Fällen vergleichen Sie unvollständige Leistungen mit einem Komplettangebot.

Wesentliche Kostentreiber sind das Gebäudevolumen, die Bauweise, die Zugänglichkeit und anfallende Schadstoffe. Auch Sicherungsmaßnahmen an Nachbargebäuden wirken sich spürbar auf den Rechnungsbetrag aus. Der geplante Bauzustand nach dem Abbruch bestimmt, ob zusätzliche Erdarbeiten oder Verfüllungen nötig werden.

Unterscheiden Sie im Budget klar zwischen Schätzung, Rechenannahme, amtlicher Gebühr und verbindlichem Angebot. Aus einer geschätzten Abfallmenge folgt noch keine feste Abrechnungssumme nach dem Verwiegen. Ein unverbindlicher Richtwert aus dem Internet ersetzt keinen Kostenvoranschlag nach einer Besichtigung.

Ein Hausabriss-Kosten-Rechner berechnet oft einzelne Mengen, liefert aber keinen verlässlichen Gesamtpreis für den Auftrag. Der Bauschuttrechner unten betrachtet lediglich den mineralischen Schuttanteil Ihres Abbruchs. Sicherungsarbeiten, Schadstoffsanierung und der eigentliche Abbruch erfordern eine getrennte Prüfung.

Positionen im Abrissangebot

Ein Leistungsverzeichnis ist eine gegliederte Aufstellung aller angebotenen Leistungen mit Mengen und festen Abrechnungseinheiten. Ein gutes Verzeichnis weist Entkernung, Gebäudeabbruch, Maschineneinsatz, Sicherungsmaßnahmen und Entsorgung getrennt aus. Als Entkernung bezeichnet man den Ausbau von Fenstern, Türen, Böden und nichttragenden Bauteilen vor dem Abbruch.

Legen Sie bei jeder Leistungsposition schriftlich fest, wo die Arbeit beginnt und wo sie aufhört. Die Angabe Kellerabbruch lässt oft offen, ob Bodenplatte und Fundamente vollständig entfernt werden. Eine Position Verfüllung umfasst nicht automatisch geprüfte Materialqualität oder den Nachweis fachgerechter Verdichtung. Mit Verdichtung ist die kontrollierte mechanische Verringerung von Hohlräumen im eingebauten Boden gemeint.

Nutzen Sie die folgende Tabelle für den Vergleich Ihrer Angebote. Die Einheiten dienen als Vorschlag und richten sich nach den Angaben des jeweiligen Betriebs.

Leistungsposition Menge Einheit Einheitspreis Gesamtpreis Leistungsgrenzen und Bemerkungen
Untersuchung und Gutachten ___ Pauschal ___ ___ Probenumfang, Bericht, vorhandene Unterlagen
Behördliche Unterlagen ___ Pauschal ___ ___ Vorbereitung, Einreichung, Gebühren eingeschlossen?
Baustelleneinrichtung und Sicherung ___ Pauschal ___ ___ Zufahrt, Nachbargebäude, Dauer
Entkernung ___ Pauschal ___ ___ Welche Einbauten, welche Ausschlüsse?
Abbruch Hauptgebäude ___ m³/Pauschal ___ ___ Bezug des Volumens, verbleibende Bauteile
Keller und Fundamente ___ m³/Pauschal ___ ___ Bodenplatte, Abbruchtiefe, Restbestand
Schadstoffarbeiten ___ nach Angebot ___ ___ Gutachtenstand, Material, Nachweise
Mineralischer Bauschutt ___ t ___ ___ Trennung, Transport, Annahme
Weitere Abfallarten, jeweils einzeln ___ t/m³ ___ ___ Holz, Gips, Dämmung, Gemische
Verfüllung ___ m³ ___ ___ Material, Einbau, Verdichtungsnachweis
Abschluss und Dokumentation ___ Pauschal ___ ___ Endzustand, Belege, Nachweise

Vermerken Sie zusätzlich das Erstellungsdatum, die Preisgültigkeit, das Baugrundstück und den Ausweis der Mehrwertsteuer. Offene Tabellenzeilen bedeuten keineswegs, dass Betriebe diese Arbeiten ohne Aufpreis miterledigen. Lassen Sie sich für jede Position schriftlich bestätigen, was enthalten oder ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Kosten vor Beginn der Arbeiten

Planen Sie Untersuchungen, behördliche Anträge und Sicherungsmaßnahmen rechtzeitig vor dem Einsatz schwerer Maschinen ein. Diese Vorarbeiten lösen bereits Ausgaben aus, bevor der Bagger auf dem Grundstück steht. Weisen Sie jede Aufgabe einer Person oder Firma zu, um Lücken im Ablauf zu vermeiden.

Eine Schadstofferkundung prüft verdächtige Bauteile vorab und hält die Ergebnisse in einem Gutachten fest. Stellen Sie dieses Dokument allen anfragenden Betrieben im selben Bearbeitungsstand bereit. Nur bei identischer Informationsbasis kalkulieren die Unternehmen vergleichbare Angebote für Ihr Projekt.

Klären Sie verbindlich ab, welche Vorleistungen das Abbruchunternehmen von Ihnen erwartet. Häufig setzen Firmen eine geräumte Baustellenzufahrt oder ein komplett entkerntes Gebäude voraus. Halten Sie eigene Vorarbeiten schriftlich fest und trennen Sie diese von gefährlichen Abbrucharbeiten.

Schadstoffe und Entsorgung kalkulieren

Lassen Sie Schadstoffsanierungen auf Basis der analysierten Baustoffe und des festgestellten Umfangs berechnen. Asbest, PCB und PAK bilden eigenständige Stoffgruppen mit unterschiedlichen Gefahren. PCB steht für polychlorierte Biphenyle, während PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bezeichnet.

Mineralischer Bauschutt, Baustellenmischabfall und gefährliche Stoffe erfordern getrennte Positionen im Angebot. Eine Fraktion bezeichnet dabei eine getrennt gesammelte Materialart. Reiner mineralischer Schutt verursacht andere Kosten als ein Gemisch aus Schutt, Holz und Kunststoffen.

Fordern Sie für jede Fraktion die geschätzte Tonnage, die Abrechnungseinheit und den Entsorgungsweg an. Prüfen Sie, ob Transport, Sortierung, Verpackung, Entsorgungsgebühren und Nachweise im Preis liegen. Die Preisbestandteile der Bauschuttentsorgung zeigen Ihnen die typische Zusammensetzung dieser Kosten.

Vereinbaren Sie verbindliche Einheitspreise für Mehrmengen sowie die Art der Verwiegung. Legen Sie vor Beginn fest, wie unvermutete Funde dokumentiert und Zusatzaufträge freigegeben werden. Verlangen Sie nach Abschluss alle Wiegescheine und Nachweise mit den passenden Abfallschlüsselnummern. Abfallschlüsselnummern sind die offiziellen sechsstelligen Kennziffern zur eindeutigen Einstufung von Abfällen.

Angaben für ein belastbares Angebot

Übermitteln Sie den Firmen Baujahr, Bauweise, Grundrisse, Schnittzeichnungen sowie Maße von Keller und Fundamenten. Fügen Sie Angaben zu früheren Umbauten, Schadstoffberichte und Fotos der Zufahrtswege bei. Eine Besichtigung vor Ort bleibt unverzichtbar, da Baupläne örtliche Hindernisse oft nicht abbilden.

Beschreiben Sie Zufahrtsbreite, mögliche Containerstellplätze und den Abstand zu Nachbargebäuden möglichst genau. Geben Sie auch an, ob bestimmte Bauteile oder Grenzbebauungen unberührt bleiben sollen. Die druckbare Vorbereitungsliste für Baden-Württemberg hilft Ihnen beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen.

Definieren Sie den gewünschten Bauzustand nach Abschluss der Abbrucharbeiten eindeutig. Legen Sie fest, welche Fundamentreste verbleiben und mit welchem Material die Baugrube aufgefüllt wird. Vereinbaren Sie vorab die Güteklasse des Verfüllbodens und einen Prüfnachweis für die Verdichtung.

Grenzen der Eigenleistung

Beschränken Sie eigene Arbeiten auf sichere Tätigkeiten wie das Entrümpeln von Möbeln oder das Freischneiden von Wegen. Tragen Sie tragende Wände, Decken oder Dachtragwerke niemals in Eigenleistung ab. Die Beurteilung der Standsicherheit für das Gebäude und benachbarte Häuser erfordert Fachkunde.

Schadstoffhaltige Baustoffe dürfen Sie weder eigenmächtig abbrechen noch mit einfachem Bauschutt vermengen. Das gilt vor allem für Asbestplatten, teerhaltige Dachpappen und alte künstliche Mineralfasern. Beauftragen Sie bei solchen Stoffen zertifizierte Fachbetriebe mit Ausbau und gesicherter Verpackung.

Unterbrechen Sie den Abbruch sofort, wenn Sie auf unerwartete und verdächtige Materialien stoßen. Bei Verdacht auf eine akute Freisetzung gefährlicher Stäube informieren Sie die Baurechtsbehörde oder Gewerbeaufsicht. Setzen Sie die Abbrucharbeiten erst nach einer fachlichen Prüfung der Fundstelle fort.

Entsorgungsrechner

Wählen Sie Material, Menge und Landkreis. Der Beleg zeigt jeden Rechenschritt; die Gebühr stammt aus der Satzung des Kreises.

Menge angeben als

Schüttdichte als Spanne aus Quellen (Erdaushub 1,50–1,80 t/m³, Bauschutt 1,15–1,40 t/m³, Baumischabfall 0,40–0,80 t/m³, Asbestzement 1,80 t/m³, Mineralwolle 0,40 t/m³). Die Auflockerung beim Aufbrechen ist nicht eingerechnet.

Beleg

  1. MaterialBauschutt (mineralisch)
  2. Menge4,00 m³
  3. Gewicht4,00 m³ × 1,15–1,40 t/m³ (Richtwert) = 4,60–5,60 t
  4. Behälter1 × 5 m³ Absetzmulde
  5. GebührStuttgart: 42,84 € je t (Sonstige mineralische Abfaelle (Bauschutt etc.), Deponieklasse I) = 197,06–239,90 €
  6. Alternativ54,74 € je t (Sonstige mineralische Abfaelle (Bauschutt etc.), Deponieklasse II) = 251,80–306,54 €
  7. Alternativ6,00 € je angefangene 100 kg (Kleinmengen bis max. 20 t: Boden/Bauschuttgemisch gemaess Merkblatt) = 276,00–336,00 €
Annahmegebühr197,06–239,90 €

netto 36,00 Satzung

Containermiete und Transport sind nicht enthalten, sie hängen vom Anbieter ab.

1 m1,80 m4,0 m³ als Würfel (Kante 1,59 m) in 5 m³

Bauschutt (mineralisch): Annahme je Tonne im Vergleich

Günstigster Mengenpreis je Stadt- und Landkreis in Baden-Württemberg laut Satzung. Preise je m³ sind über die mittlere Schüttdichte (1,28 t/m³) in €/t umgerechnet; die Originalangabe steht in der Tabelle.

Quelle: Satzungen und Gebührenverzeichnisse der Kreise, Stand je Zeile. Brutto oder netto ist in den meisten Dokumenten nicht ausgewiesen.
Kreis≈ €/tLaut SatzungKlasse / AnnahmeQuelle
Hohenlohekreis19,0019,00 € tBau- und Abbruchabfälle DK0 (170101, 170107, 170302), bis 1000 t · Staffel 19,00 / 18,00 / 17,00. Brutto.Satzung
Ortenaukreis26,6734,00 € m3verwertbarer Bauschutt, auf Erdaushubdeponie · bis 0,5 m3 halber SatzSatzung
Schwarzwald-Baar-Kreis27,7027,70 € tBauschutt zur Verwertung, Kleinanlieferungen aus Privathaushalten (Tuningen) · Pauschalgebuehr unter 100 kg: 2,80 EUR.Satzung
Zollernalbkreis30,0030,00 € tAbfaelle zur Deponierung DK I (z.B. Bauschutt) · Mindestgebuehr bis 200 kg: 9,00 EUR; >200 bis 1000 kg: 15,00 EURSatzung
Emmendingen32,9442,00 € m3Unbelastete Bauschutt-Kleinmengen bis 2 m3 je Baumaßnahme, nur Privathaushalte · ZAK sowie Bauschuttmulden Bauhöfe Endingen, Gutach, Sexau, Wyhl; kein Dämmmaterial, keine bewehrten Betonteile, keine Rigips, Kunststoffe, Folien, Holz. Über 2 m3: private RecyclingunternehmenSatzung
Ludwigsburg36,8936,89 € t (Mg)Bauschutt DK 0, nur aus Landkreis Ludwigsburg · Deponie AM FROSCHGRABEN; netto 31,00 + 5,89 MwStSatzung
Esslingen38,4324,50 € je angefangener m3 (> 0,5 m3)DK 0 (rein mineralisch, ohne Putz/Gips/Porenbeton) · DK 0 = sauberste Klasse, kein Verwertungspreis gelistet; > 2 m3 Beprobung noetig; AnlieferungserklaerungSatzung
Heidenheim40,0040,00 € tDK 0 (Z1.2), mineralischer Bauschutt ohne Putz/Gips · Kleinmenge bis 500 kg pauschal 21.00; Meisselzuschlag 35.00/m3 bzw. 25.00/t ab Kante > 70 cmSatzung
Ulm41,0041,00 € tBauschutt bis Deponieklasse I, Deponie Donaustetten · je m3 67 EUR wenn nicht gewogen; Abrechnung je angefangene 10 kg. EBU-Gebuehrenuebersicht 2025 (Beschluss 27.11.2024) nennt dagegen 60 EUR/t; Satzung 01/2026 und EBU-Webseite nennen 41 EUR/tSatzung
Alb-Donau-Kreis41,6341,63 € tDK I · Kleinmengenpauschale 15 EUR bis 200 kgSatzung
Stuttgart42,8442,84 € tSonstige mineralische Abfaelle (Bauschutt etc.), Deponieklasse I · netto 36,00Satzung
Calw43,1455,00 € m3Mineralischer Bauschutt mit nicht gefährlichen Verunreinigungen, verwertbar (AVV 17 01 01/03/07) · Unter 200 kg/Volumenabrechnung; Mengenbegrenzung: Walddorf unbegrenzt, Simmozheim 3,0 m3, Oberhaugstett und Recyclinghöfe 0,5 m3 je Anlieferung/Tag; Feinanteil <5 mm max. 5 Vol.%Satzung
Tuttlingen43,8043,80 € tverwertbarer Betonabbruch · Pauschale 4.30 EUR bei Anlieferung unter 100 kg (Talheim) bzw. 200 kg (Aldingen/Tuttlingen). TalheimSatzung
Freudenstadt45,0045,00 € tBauschutt zur Verwertung · Brutto/netto nicht ausgewiesen; Anliefererklaerung bei Gewerbe; Beton max. 60 cm KanteSatzung
Lörrach47,0047,00 € tMineralische (inerte) Abfälle zur Deponierung: Bauschutt · *Mindestgebühr gemäß Satzung. Anmeldung mind. 5 Werktage vorher; ab 2 m3 bzw. 4 t pro Baustelle GC + Nachweis Nicht-Verwertbarkeit (2 Absagen von Verwertern). Gilt für Gewerbe und Private. Brutto/netto nicht angegeben (MwSt nur bei Verwertungsabfällen ausgewiesen).Satzung
Bodenseekreis53,0053,00 € tverwertbar (Beton/Ziegel ohne Anhaftungen) · Annahme Weiherberg, Überlingen, TettnangSatzung
Waldshut58,0474,00 € m3Bauschutt zur Verwertung · nur bei Anlieferung Erdaushubzwischenlager Hoechenschwand-Attlisberg; aus SatzungstabelleSatzung
Böblingen61,1878,00 € m3Bauschutt mineralisch ohne Gips (Satzung Par. 7 Abs. 12a: Zuordnungskriterien DK I) · Mengen über 30 Liter bis max. 2,00 m3 je Anlieferung; nur WSZ Herrenberg-Kayh, WSH Böblingen Schönaicher Str., WSH Renningen-Malmsheim. Über 2 m3: externe Entsorgungsfirmen (kein Landkreis-Preis).Satzung
Rems-Murr-Kreis64,0064,00 € tBauschutt, Abbruch, Straßenaufbruch, Altholz (eine gemeinsame Zeile) · Abrechnung je angefangene 20 kg; bei verschiedenen Abfallarten in einer Fuhre gilt die teuerste Art. Bodenaushub ueber 200 kg ist in der Zeile nicht ausdruecklich genannt (unsicher, ob 64 EUR/t gilt).Satzung
Main-Tauber-Kreis66,0066,00 € tBauabbruch/Bauschutt, Kreismuelldeponie · keine Unterscheidung verwertbar/nicht in der SatzungSatzung
Enzkreis67,8367,83 € tDK II, PAK < 200 mg/kg, nicht gefaehrlich · Brutto (netto 57.00); GewerbeSatzung
Mannheim75,0075,00 € tmineralische Baureststoffe > 240 l · nur ABG-Recyclinghof, Verwiegung; EndbetragSatzung
Neckar-Odenwald-Kreis75,0075,00 € tmineralisch bis DK II, nicht gefaehrlich, nachweislich asbestfrei · netto; nur nicht verwertbar. geringfuegig asbesthaltig (<0,1 M.-%) 80,00; gefaehrlich 90,00; Mono/Sonderbereich 100,00 EUR/tSatzung
Breisgau-Hochschwarzwald76,4076,40 € tZugelassene Baureststoffe, Deponieklasse II (Kahlenberg) · Ziffer II.2.2 a)Satzung
Karlsruhe (Stadt)78,4350,00 € je angefangenem 0,5 m3 und Anlieferung (Pauschale)Bauschutt · Satzung unterscheidet nicht zwischen Verwertung und Beseitigung; beide WertstoffstationenSatzung
Baden-Baden85,0085,00 € tBauschutt, Recycling · ohne Waage 136,00 je angefangenen m³Satzung
Rhein-Neckar-Kreis105,00105,00 € tMineralische Abfaelle (OZ 601), DK 0 bis DK II · Nur eine Zeile fuer alle mineralischen Abfaelle inkl. Bauschutt; kein getrennter Verwertungspreis im Verzeichnis. Deponie nimmt DK 0-DK I (Wiesloch) bzw. DK 0-DK II (Sinsheim).Satzung
Pforzheim110,32110,32 € tMineralische Baurestmassen (Verwertung/Beseitigung nicht getrennt) · Muellumschlagstation Hohberg, max. 1,5 t/Tag aus Haushalten/Kleingewerbe; bei Ausfall der Waage 11 EUR/m3Satzung
Tübingen118,00118,00 € tBauschutt oder verunreinigter Bodenaushub zur Beseitigung / inerte Abfaelle, ab 200 kg · Dusslingen; bis 0,5 m3, 1x pro Tag: 20,00 EUR je Anlieferung (Bauschutt muss in Container geschaufelt werden); Zwischenstufe 0,5 m3-200 kg nicht angegebenSatzung
Ravensburg135,00135,00 € tBauschutt und Bodenaushub (nicht verwertbar) · Pauschale 15 EUR bis 100 kg; Satzung § 25 Nr. 2 ordnet auch verunreinigten Bodenaushub und Flachglas dieser Stufe zuSatzung
Heidelberg139,40139,40 € tnicht recyclingfähiger Bauschutt (und Erdaushub), max. 1.000 kg, nur Wieblingen · Waage 8,50 je Wiegung inkl. Zurückwiegen und WiegescheinSatzung
Karlsruhe (Landkreis)165,93165,93 € Mg (t)thermisch nicht behandelbare Abfälle (Bauschutt, nicht verwertbar; auch leicht verunreinigter Bodenaushub) · Satzung § 30 Abs. 2 Nr. 2. Ab 200 kg nach Wiegung. Brutto/netto nicht ausgewiesen (öffentlich-rechtliche Gebühr). Bruchsal bis 5 m3 je Anlieferung; Bretten/Ettlingen/Waghäusel nur haushaltsübliche Mengen bis max. 5 m3.Satzung
Freiburg im Breisgau171,41171,41 € tBauschutt (AVV 170107: Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik), 1,4 t/m³ · Einziger Bauschutt-Tarif an der Umschlagstation; max. 2 t pro Anlieferung. Recyclinghöfe: verwertbarer Bauschutt max. 100 l/Tag, nicht verwertbarer 50 l/Tag (Satzung § 12 Abs. 2)Satzung
Konstanz225,00225,00 € tKleinmengen mineralischer Bauschutt, mit Erklärung zur Asbestfreiheit und Eingangskontrolle · Nur private Haushalte des Landkreises; seit 2025 nur zweifelsfrei asbestfreier Bauschutt (vereinfachte Erklärung, bis 2 m3). Gebühren nach § 17 AWS. Brutto/netto nicht angegeben. Ältere Satzungsfassung (2023/24) nennt 199 EUR/t (258 EUR/m3), Webseite 2026 nennt 225 EUR/t.Satzung
Rastatt (Landkreis)270,00270,00 € t (ab 400 kg)Bauschutt DK I und DK II · unter 400 kg pauschal 65 EUR; Kleinmenge bis 50 l 12,50 EURSatzung

Ohne Mengenpreis für dieses Material (nur Pauschalen, Annahme durch Gemeinden oder private Anlagen): Biberach, Göppingen, Heilbronn (Landkreis), Heilbronn (Stadt), Ostalbkreis, Reutlingen, Rottweil, Schwäbisch Hall, Sigmaringen. Details im Gebührenkatalog.

Container im Maßstab

Jede Größe ist als Würfel gleichen Volumens gezeichnet, alle im selben Maßstab: Zwischen 5 und 7 m³ liegt weniger, als die Zahl vermuten lässt, und vom BigBag zur Mulde ist es ein großer Sprung.

1 m1,80 mBigBag ≈ 1 m³Kante 1,00 m3 m³Kante 1,44 m5 m³Kante 1,71 m7 m³Kante 1,91 m10 m³Kante 2,15 m
Maßstab 1 m = 50 px. Die Würfel zeigen das Volumen, nicht die Form der Mulde (z. B. 7 m³ ≈ 3,5 × 1,8 × 1,5 m). Die 10-m³-Mulde ist gestrichelt: Für Bauschutt und Erdaushub bieten Containerdienste meist höchstens 7 m³ an, sonst wird das Fahrzeug zu schwer.

Ablauf

  1. Unterlagen zusammenstellen

    Sammeln Sie Baupläne, Angaben zu Umbauten, Fotos und vorhandene Gutachten.

    vor der Anfrage
  2. Verfahren und Schadstoffe klären

    Fragen Sie die Baurechtsbehörde zum Verfahren. Lassen Sie verdächtige Baustoffe fachkundig untersuchen.

    vor dem Auftrag
  3. Besichtigung und Leistungsgrenzen vereinbaren

    Zeigen Sie Gebäude, Keller, Zufahrt und Nachbarbebauung. Beschreiben Sie den gewünschten Endzustand.

  4. Angebote vergleichen

    Übertragen Sie Mengen, Einheiten, Preise, Ausschlüsse und Entsorgungswege in dieselbe Vergleichstabelle.

  5. Änderungen schriftlich freigeben

    Vereinbaren Sie vorab, wie zusätzliche Arbeiten dokumentiert, angeboten und beauftragt werden.

  6. Abschlussunterlagen prüfen

    Prüfen Sie den vereinbarten Endzustand und sammeln Sie Rechnungen, Wiegescheine sowie Entsorgungsnachweise.

Checkliste

Häufige Fragen

Reicht ein Preis je Quadratmeter für das Abrissbudget?

Nein. Ein Flächenpreis beschreibt weder Schadstoffe noch Keller, Fundamente oder Entsorgungswege ausreichend. Für den Angebotsvergleich brauchen Sie dieselben Mengen, Leistungen und Ausschlüsse.

Ist die Entsorgung bei einem Pauschalangebot enthalten?

Das ergibt sich nur aus dem Angebot. Lassen Sie Abfallarten, angenommene Mengen, Transport, Annahmekosten und Nachweise ausdrücklich benennen. Eine Pauschale allein beschreibt keine vollständige Leistung.

Kann ich durch Eigenleistung sparen?

Entrümpeln und Freiräumen der Zufahrt können vereinbarte Arbeiten reduzieren. Schadstoffverdächtige Bauteile und Eingriffe in tragende Konstruktionen sind keine geeignete Eigenleistung. Stimmen Sie sichere Vorarbeiten mit dem Betrieb ab.

Quellen

  1. lula-bau.de (lula-bau.de)
  2. fleischer-abbruch.de (fleischer-abbruch.de)
  3. muelheim-ruhr.de (www1.muelheim-ruhr.de)
  4. drklein.de (drklein.de)

Diese Informationen und Rechner ersetzen keine fachliche oder rechtliche Beratung. Vorschriften, Annahmebedingungen und Kosten hängen vom Standort und Vorhaben ab. Klären Sie offene Fragen mit der zuständigen Behörde, Annahmestelle oder einem Fachbetrieb. Bei akuter Gefahr wählen Sie 112. Grenzen unserer Informationen und Rechner