Kurz gesagt
- Vergleichen Sie 3 Kostenblöcke getrennt: Vorbereitung, Abbruch und Entsorgung.
- Halten Sie für jedes Angebot 2 Grenzen fest: enthaltene Leistungen und ausdrücklich ausgeschlossene Arbeiten.
- Keller, Fundamente und Verfüllung brauchen eigene Positionen mit eindeutig beschriebenem Endzustand.
- Geben Sie schadstoffverdächtige Baustoffe vor Arbeitsbeginn an Fachleute zur Prüfung ab.
Für verlässliche Hausabriss Kosten prüfen Sie Angebote getrennt nach Vorbereitung, Abbruch, Sicherung und Entsorgung. Ein belastbares Budget entsteht erst durch eine Vor-Ort-Besichtigung und vertraglich fixierte Leistungsgrenzen. Weil verlässliche Marktangebote für ein vollständiges Gebäude von vielen Einzelfaktoren abhängen, nennt dieser Ratgeber keinen pauschalen Gesamtpreis als Beispiel.
Die Angebotsprüfung eignet sich für Vorhaben in ganz Deutschland, während Hinweise zum Baurecht für Baden-Württemberg gelten.
Genehmigung und Verfahren in Baden-Württemberg
Klären Sie das Verfahren mit der Baurechtsbehörde, bevor Sie den Arbeitsbeginn verbindlich vereinbaren. Ob der Abbruch verfahrensfrei bleibt oder baurechtliche Unterlagen verlangt, hängt vom konkreten Gebäude ab. Auch bei Verfahrensfreiheit müssen Sie gesetzliche Vorgaben zu Standsicherheit und Entsorgung einhalten.
Legen Sie der Behörde Angaben zum Gebäude, zur Nachbarbebauung und zum Abbruchumfang vor. Halten Sie im Angebot verbindlich fest, wer die Antragsunterlagen erstellt und einreicht. Diese Ausgaben gehören entweder in das Abbruchangebot oder als eigene Position in Ihr Gesamtbudget.
Genaue Fristen und rechtliche Voraussetzungen richten sich nach Ihrem Vorhaben. Eine ausführliche Übersicht bietet der Ratgeber zum Abbruchverfahren in Baden-Württemberg. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu Ihrem Grundstück erteilt die zuständige Baurechtsbehörde vor Ort.
Kosten des Abrisses und Grenzen von Richtwerten
Vergleichen Sie zuerst den Leistungsumfang und erst danach die Endbeträge der Angebote. Ein scheinbar günstiger Preis schließt oft Keller, Fundamente oder belastete Baustoffe aus. In solchen Fällen vergleichen Sie unvollständige Leistungen mit einem Komplettangebot.
Wesentliche Kostentreiber sind das Gebäudevolumen, die Bauweise, die Zugänglichkeit und anfallende Schadstoffe. Auch Sicherungsmaßnahmen an Nachbargebäuden wirken sich spürbar auf den Rechnungsbetrag aus. Der geplante Bauzustand nach dem Abbruch bestimmt, ob zusätzliche Erdarbeiten oder Verfüllungen nötig werden.
Unterscheiden Sie im Budget klar zwischen Schätzung, Rechenannahme, amtlicher Gebühr und verbindlichem Angebot. Aus einer geschätzten Abfallmenge folgt noch keine feste Abrechnungssumme nach dem Verwiegen. Ein unverbindlicher Richtwert aus dem Internet ersetzt keinen Kostenvoranschlag nach einer Besichtigung.
Ein Hausabriss-Kosten-Rechner berechnet oft einzelne Mengen, liefert aber keinen verlässlichen Gesamtpreis für den Auftrag. Der Bauschuttrechner unten betrachtet lediglich den mineralischen Schuttanteil Ihres Abbruchs. Sicherungsarbeiten, Schadstoffsanierung und der eigentliche Abbruch erfordern eine getrennte Prüfung.
Positionen im Abrissangebot
Ein Leistungsverzeichnis ist eine gegliederte Aufstellung aller angebotenen Leistungen mit Mengen und festen Abrechnungseinheiten. Ein gutes Verzeichnis weist Entkernung, Gebäudeabbruch, Maschineneinsatz, Sicherungsmaßnahmen und Entsorgung getrennt aus. Als Entkernung bezeichnet man den Ausbau von Fenstern, Türen, Böden und nichttragenden Bauteilen vor dem Abbruch.
Legen Sie bei jeder Leistungsposition schriftlich fest, wo die Arbeit beginnt und wo sie aufhört. Die Angabe Kellerabbruch lässt oft offen, ob Bodenplatte und Fundamente vollständig entfernt werden. Eine Position Verfüllung umfasst nicht automatisch geprüfte Materialqualität oder den Nachweis fachgerechter Verdichtung. Mit Verdichtung ist die kontrollierte mechanische Verringerung von Hohlräumen im eingebauten Boden gemeint.
Nutzen Sie die folgende Tabelle für den Vergleich Ihrer Angebote. Die Einheiten dienen als Vorschlag und richten sich nach den Angaben des jeweiligen Betriebs.
| Leistungsposition | Menge | Einheit | Einheitspreis | Gesamtpreis | Leistungsgrenzen und Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| Untersuchung und Gutachten | ___ | Pauschal | ___ | ___ | Probenumfang, Bericht, vorhandene Unterlagen |
| Behördliche Unterlagen | ___ | Pauschal | ___ | ___ | Vorbereitung, Einreichung, Gebühren eingeschlossen? |
| Baustelleneinrichtung und Sicherung | ___ | Pauschal | ___ | ___ | Zufahrt, Nachbargebäude, Dauer |
| Entkernung | ___ | Pauschal | ___ | ___ | Welche Einbauten, welche Ausschlüsse? |
| Abbruch Hauptgebäude | ___ | m³/Pauschal | ___ | ___ | Bezug des Volumens, verbleibende Bauteile |
| Keller und Fundamente | ___ | m³/Pauschal | ___ | ___ | Bodenplatte, Abbruchtiefe, Restbestand |
| Schadstoffarbeiten | ___ | nach Angebot | ___ | ___ | Gutachtenstand, Material, Nachweise |
| Mineralischer Bauschutt | ___ | t | ___ | ___ | Trennung, Transport, Annahme |
| Weitere Abfallarten, jeweils einzeln | ___ | t/m³ | ___ | ___ | Holz, Gips, Dämmung, Gemische |
| Verfüllung | ___ | m³ | ___ | ___ | Material, Einbau, Verdichtungsnachweis |
| Abschluss und Dokumentation | ___ | Pauschal | ___ | ___ | Endzustand, Belege, Nachweise |
Vermerken Sie zusätzlich das Erstellungsdatum, die Preisgültigkeit, das Baugrundstück und den Ausweis der Mehrwertsteuer. Offene Tabellenzeilen bedeuten keineswegs, dass Betriebe diese Arbeiten ohne Aufpreis miterledigen. Lassen Sie sich für jede Position schriftlich bestätigen, was enthalten oder ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Kosten vor Beginn der Arbeiten
Planen Sie Untersuchungen, behördliche Anträge und Sicherungsmaßnahmen rechtzeitig vor dem Einsatz schwerer Maschinen ein. Diese Vorarbeiten lösen bereits Ausgaben aus, bevor der Bagger auf dem Grundstück steht. Weisen Sie jede Aufgabe einer Person oder Firma zu, um Lücken im Ablauf zu vermeiden.
Eine Schadstofferkundung prüft verdächtige Bauteile vorab und hält die Ergebnisse in einem Gutachten fest. Stellen Sie dieses Dokument allen anfragenden Betrieben im selben Bearbeitungsstand bereit. Nur bei identischer Informationsbasis kalkulieren die Unternehmen vergleichbare Angebote für Ihr Projekt.
Klären Sie verbindlich ab, welche Vorleistungen das Abbruchunternehmen von Ihnen erwartet. Häufig setzen Firmen eine geräumte Baustellenzufahrt oder ein komplett entkerntes Gebäude voraus. Halten Sie eigene Vorarbeiten schriftlich fest und trennen Sie diese von gefährlichen Abbrucharbeiten.
Schadstoffe und Entsorgung kalkulieren
Lassen Sie Schadstoffsanierungen auf Basis der analysierten Baustoffe und des festgestellten Umfangs berechnen. Asbest, PCB und PAK bilden eigenständige Stoffgruppen mit unterschiedlichen Gefahren. PCB steht für polychlorierte Biphenyle, während PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bezeichnet.
Mineralischer Bauschutt, Baustellenmischabfall und gefährliche Stoffe erfordern getrennte Positionen im Angebot. Eine Fraktion bezeichnet dabei eine getrennt gesammelte Materialart. Reiner mineralischer Schutt verursacht andere Kosten als ein Gemisch aus Schutt, Holz und Kunststoffen.
Fordern Sie für jede Fraktion die geschätzte Tonnage, die Abrechnungseinheit und den Entsorgungsweg an. Prüfen Sie, ob Transport, Sortierung, Verpackung, Entsorgungsgebühren und Nachweise im Preis liegen. Die Preisbestandteile der Bauschuttentsorgung zeigen Ihnen die typische Zusammensetzung dieser Kosten.
Vereinbaren Sie verbindliche Einheitspreise für Mehrmengen sowie die Art der Verwiegung. Legen Sie vor Beginn fest, wie unvermutete Funde dokumentiert und Zusatzaufträge freigegeben werden. Verlangen Sie nach Abschluss alle Wiegescheine und Nachweise mit den passenden Abfallschlüsselnummern. Abfallschlüsselnummern sind die offiziellen sechsstelligen Kennziffern zur eindeutigen Einstufung von Abfällen.
Angaben für ein belastbares Angebot
Übermitteln Sie den Firmen Baujahr, Bauweise, Grundrisse, Schnittzeichnungen sowie Maße von Keller und Fundamenten. Fügen Sie Angaben zu früheren Umbauten, Schadstoffberichte und Fotos der Zufahrtswege bei. Eine Besichtigung vor Ort bleibt unverzichtbar, da Baupläne örtliche Hindernisse oft nicht abbilden.
Beschreiben Sie Zufahrtsbreite, mögliche Containerstellplätze und den Abstand zu Nachbargebäuden möglichst genau. Geben Sie auch an, ob bestimmte Bauteile oder Grenzbebauungen unberührt bleiben sollen. Die druckbare Vorbereitungsliste für Baden-Württemberg hilft Ihnen beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen.
Definieren Sie den gewünschten Bauzustand nach Abschluss der Abbrucharbeiten eindeutig. Legen Sie fest, welche Fundamentreste verbleiben und mit welchem Material die Baugrube aufgefüllt wird. Vereinbaren Sie vorab die Güteklasse des Verfüllbodens und einen Prüfnachweis für die Verdichtung.
Grenzen der Eigenleistung
Beschränken Sie eigene Arbeiten auf sichere Tätigkeiten wie das Entrümpeln von Möbeln oder das Freischneiden von Wegen. Tragen Sie tragende Wände, Decken oder Dachtragwerke niemals in Eigenleistung ab. Die Beurteilung der Standsicherheit für das Gebäude und benachbarte Häuser erfordert Fachkunde.
Schadstoffhaltige Baustoffe dürfen Sie weder eigenmächtig abbrechen noch mit einfachem Bauschutt vermengen. Das gilt vor allem für Asbestplatten, teerhaltige Dachpappen und alte künstliche Mineralfasern. Beauftragen Sie bei solchen Stoffen zertifizierte Fachbetriebe mit Ausbau und gesicherter Verpackung.
Unterbrechen Sie den Abbruch sofort, wenn Sie auf unerwartete und verdächtige Materialien stoßen. Bei Verdacht auf eine akute Freisetzung gefährlicher Stäube informieren Sie die Baurechtsbehörde oder Gewerbeaufsicht. Setzen Sie die Abbrucharbeiten erst nach einer fachlichen Prüfung der Fundstelle fort.
Entsorgungsrechner
Wählen Sie Material, Menge und Landkreis. Der Beleg zeigt jeden Rechenschritt; die Gebühr stammt aus der Satzung des Kreises.
Bauschutt (mineralisch): Annahme je Tonne im Vergleich
Günstigster Mengenpreis je Stadt- und Landkreis in Baden-Württemberg laut Satzung. Preise je m³ sind über die mittlere Schüttdichte (1,28 t/m³) in €/t umgerechnet; die Originalangabe steht in der Tabelle.
| Kreis | ≈ €/t | Laut Satzung | Klasse / Annahme | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Hohenlohekreis | 19,00 | 19,00 € t | Bau- und Abbruchabfälle DK0 (170101, 170107, 170302), bis 1000 t · Staffel 19,00 / 18,00 / 17,00. Brutto. | Satzung |
| Ortenaukreis | 26,67 | 34,00 € m3 | verwertbarer Bauschutt, auf Erdaushubdeponie · bis 0,5 m3 halber Satz | Satzung |
| Schwarzwald-Baar-Kreis | 27,70 | 27,70 € t | Bauschutt zur Verwertung, Kleinanlieferungen aus Privathaushalten (Tuningen) · Pauschalgebuehr unter 100 kg: 2,80 EUR. | Satzung |
| Zollernalbkreis | 30,00 | 30,00 € t | Abfaelle zur Deponierung DK I (z.B. Bauschutt) · Mindestgebuehr bis 200 kg: 9,00 EUR; >200 bis 1000 kg: 15,00 EUR | Satzung |
| Emmendingen | 32,94 | 42,00 € m3 | Unbelastete Bauschutt-Kleinmengen bis 2 m3 je Baumaßnahme, nur Privathaushalte · ZAK sowie Bauschuttmulden Bauhöfe Endingen, Gutach, Sexau, Wyhl; kein Dämmmaterial, keine bewehrten Betonteile, keine Rigips, Kunststoffe, Folien, Holz. Über 2 m3: private Recyclingunternehmen | Satzung |
| Ludwigsburg | 36,89 | 36,89 € t (Mg) | Bauschutt DK 0, nur aus Landkreis Ludwigsburg · Deponie AM FROSCHGRABEN; netto 31,00 + 5,89 MwSt | Satzung |
| Esslingen | 38,43 | 24,50 € je angefangener m3 (> 0,5 m3) | DK 0 (rein mineralisch, ohne Putz/Gips/Porenbeton) · DK 0 = sauberste Klasse, kein Verwertungspreis gelistet; > 2 m3 Beprobung noetig; Anlieferungserklaerung | Satzung |
| Heidenheim | 40,00 | 40,00 € t | DK 0 (Z1.2), mineralischer Bauschutt ohne Putz/Gips · Kleinmenge bis 500 kg pauschal 21.00; Meisselzuschlag 35.00/m3 bzw. 25.00/t ab Kante > 70 cm | Satzung |
| Ulm | 41,00 | 41,00 € t | Bauschutt bis Deponieklasse I, Deponie Donaustetten · je m3 67 EUR wenn nicht gewogen; Abrechnung je angefangene 10 kg. EBU-Gebuehrenuebersicht 2025 (Beschluss 27.11.2024) nennt dagegen 60 EUR/t; Satzung 01/2026 und EBU-Webseite nennen 41 EUR/t | Satzung |
| Alb-Donau-Kreis | 41,63 | 41,63 € t | DK I · Kleinmengenpauschale 15 EUR bis 200 kg | Satzung |
| Stuttgart | 42,84 | 42,84 € t | Sonstige mineralische Abfaelle (Bauschutt etc.), Deponieklasse I · netto 36,00 | Satzung |
| Calw | 43,14 | 55,00 € m3 | Mineralischer Bauschutt mit nicht gefährlichen Verunreinigungen, verwertbar (AVV 17 01 01/03/07) · Unter 200 kg/Volumenabrechnung; Mengenbegrenzung: Walddorf unbegrenzt, Simmozheim 3,0 m3, Oberhaugstett und Recyclinghöfe 0,5 m3 je Anlieferung/Tag; Feinanteil <5 mm max. 5 Vol.% | Satzung |
| Tuttlingen | 43,80 | 43,80 € t | verwertbarer Betonabbruch · Pauschale 4.30 EUR bei Anlieferung unter 100 kg (Talheim) bzw. 200 kg (Aldingen/Tuttlingen). Talheim | Satzung |
| Freudenstadt | 45,00 | 45,00 € t | Bauschutt zur Verwertung · Brutto/netto nicht ausgewiesen; Anliefererklaerung bei Gewerbe; Beton max. 60 cm Kante | Satzung |
| Lörrach | 47,00 | 47,00 € t | Mineralische (inerte) Abfälle zur Deponierung: Bauschutt · *Mindestgebühr gemäß Satzung. Anmeldung mind. 5 Werktage vorher; ab 2 m3 bzw. 4 t pro Baustelle GC + Nachweis Nicht-Verwertbarkeit (2 Absagen von Verwertern). Gilt für Gewerbe und Private. Brutto/netto nicht angegeben (MwSt nur bei Verwertungsabfällen ausgewiesen). | Satzung |
| Bodenseekreis | 53,00 | 53,00 € t | verwertbar (Beton/Ziegel ohne Anhaftungen) · Annahme Weiherberg, Überlingen, Tettnang | Satzung |
| Waldshut | 58,04 | 74,00 € m3 | Bauschutt zur Verwertung · nur bei Anlieferung Erdaushubzwischenlager Hoechenschwand-Attlisberg; aus Satzungstabelle | Satzung |
| Böblingen | 61,18 | 78,00 € m3 | Bauschutt mineralisch ohne Gips (Satzung Par. 7 Abs. 12a: Zuordnungskriterien DK I) · Mengen über 30 Liter bis max. 2,00 m3 je Anlieferung; nur WSZ Herrenberg-Kayh, WSH Böblingen Schönaicher Str., WSH Renningen-Malmsheim. Über 2 m3: externe Entsorgungsfirmen (kein Landkreis-Preis). | Satzung |
| Rems-Murr-Kreis | 64,00 | 64,00 € t | Bauschutt, Abbruch, Straßenaufbruch, Altholz (eine gemeinsame Zeile) · Abrechnung je angefangene 20 kg; bei verschiedenen Abfallarten in einer Fuhre gilt die teuerste Art. Bodenaushub ueber 200 kg ist in der Zeile nicht ausdruecklich genannt (unsicher, ob 64 EUR/t gilt). | Satzung |
| Main-Tauber-Kreis | 66,00 | 66,00 € t | Bauabbruch/Bauschutt, Kreismuelldeponie · keine Unterscheidung verwertbar/nicht in der Satzung | Satzung |
| Enzkreis | 67,83 | 67,83 € t | DK II, PAK < 200 mg/kg, nicht gefaehrlich · Brutto (netto 57.00); Gewerbe | Satzung |
| Mannheim | 75,00 | 75,00 € t | mineralische Baureststoffe > 240 l · nur ABG-Recyclinghof, Verwiegung; Endbetrag | Satzung |
| Neckar-Odenwald-Kreis | 75,00 | 75,00 € t | mineralisch bis DK II, nicht gefaehrlich, nachweislich asbestfrei · netto; nur nicht verwertbar. geringfuegig asbesthaltig (<0,1 M.-%) 80,00; gefaehrlich 90,00; Mono/Sonderbereich 100,00 EUR/t | Satzung |
| Breisgau-Hochschwarzwald | 76,40 | 76,40 € t | Zugelassene Baureststoffe, Deponieklasse II (Kahlenberg) · Ziffer II.2.2 a) | Satzung |
| Karlsruhe (Stadt) | 78,43 | 50,00 € je angefangenem 0,5 m3 und Anlieferung (Pauschale) | Bauschutt · Satzung unterscheidet nicht zwischen Verwertung und Beseitigung; beide Wertstoffstationen | Satzung |
| Baden-Baden | 85,00 | 85,00 € t | Bauschutt, Recycling · ohne Waage 136,00 je angefangenen m³ | Satzung |
| Rhein-Neckar-Kreis | 105,00 | 105,00 € t | Mineralische Abfaelle (OZ 601), DK 0 bis DK II · Nur eine Zeile fuer alle mineralischen Abfaelle inkl. Bauschutt; kein getrennter Verwertungspreis im Verzeichnis. Deponie nimmt DK 0-DK I (Wiesloch) bzw. DK 0-DK II (Sinsheim). | Satzung |
| Pforzheim | 110,32 | 110,32 € t | Mineralische Baurestmassen (Verwertung/Beseitigung nicht getrennt) · Muellumschlagstation Hohberg, max. 1,5 t/Tag aus Haushalten/Kleingewerbe; bei Ausfall der Waage 11 EUR/m3 | Satzung |
| Tübingen | 118,00 | 118,00 € t | Bauschutt oder verunreinigter Bodenaushub zur Beseitigung / inerte Abfaelle, ab 200 kg · Dusslingen; bis 0,5 m3, 1x pro Tag: 20,00 EUR je Anlieferung (Bauschutt muss in Container geschaufelt werden); Zwischenstufe 0,5 m3-200 kg nicht angegeben | Satzung |
| Ravensburg | 135,00 | 135,00 € t | Bauschutt und Bodenaushub (nicht verwertbar) · Pauschale 15 EUR bis 100 kg; Satzung § 25 Nr. 2 ordnet auch verunreinigten Bodenaushub und Flachglas dieser Stufe zu | Satzung |
| Heidelberg | 139,40 | 139,40 € t | nicht recyclingfähiger Bauschutt (und Erdaushub), max. 1.000 kg, nur Wieblingen · Waage 8,50 je Wiegung inkl. Zurückwiegen und Wiegeschein | Satzung |
| Karlsruhe (Landkreis) | 165,93 | 165,93 € Mg (t) | thermisch nicht behandelbare Abfälle (Bauschutt, nicht verwertbar; auch leicht verunreinigter Bodenaushub) · Satzung § 30 Abs. 2 Nr. 2. Ab 200 kg nach Wiegung. Brutto/netto nicht ausgewiesen (öffentlich-rechtliche Gebühr). Bruchsal bis 5 m3 je Anlieferung; Bretten/Ettlingen/Waghäusel nur haushaltsübliche Mengen bis max. 5 m3. | Satzung |
| Freiburg im Breisgau | 171,41 | 171,41 € t | Bauschutt (AVV 170107: Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik), 1,4 t/m³ · Einziger Bauschutt-Tarif an der Umschlagstation; max. 2 t pro Anlieferung. Recyclinghöfe: verwertbarer Bauschutt max. 100 l/Tag, nicht verwertbarer 50 l/Tag (Satzung § 12 Abs. 2) | Satzung |
| Konstanz | 225,00 | 225,00 € t | Kleinmengen mineralischer Bauschutt, mit Erklärung zur Asbestfreiheit und Eingangskontrolle · Nur private Haushalte des Landkreises; seit 2025 nur zweifelsfrei asbestfreier Bauschutt (vereinfachte Erklärung, bis 2 m3). Gebühren nach § 17 AWS. Brutto/netto nicht angegeben. Ältere Satzungsfassung (2023/24) nennt 199 EUR/t (258 EUR/m3), Webseite 2026 nennt 225 EUR/t. | Satzung |
| Rastatt (Landkreis) | 270,00 | 270,00 € t (ab 400 kg) | Bauschutt DK I und DK II · unter 400 kg pauschal 65 EUR; Kleinmenge bis 50 l 12,50 EUR | Satzung |
Ohne Mengenpreis für dieses Material (nur Pauschalen, Annahme durch Gemeinden oder private Anlagen): Biberach, Göppingen, Heilbronn (Landkreis), Heilbronn (Stadt), Ostalbkreis, Reutlingen, Rottweil, Schwäbisch Hall, Sigmaringen. Details im Gebührenkatalog.
Container im Maßstab
Jede Größe ist als Würfel gleichen Volumens gezeichnet, alle im selben Maßstab: Zwischen 5 und 7 m³ liegt weniger, als die Zahl vermuten lässt, und vom BigBag zur Mulde ist es ein großer Sprung.
Ablauf
Unterlagen zusammenstellen
Sammeln Sie Baupläne, Angaben zu Umbauten, Fotos und vorhandene Gutachten.
vor der AnfrageVerfahren und Schadstoffe klären
Fragen Sie die Baurechtsbehörde zum Verfahren. Lassen Sie verdächtige Baustoffe fachkundig untersuchen.
vor dem AuftragBesichtigung und Leistungsgrenzen vereinbaren
Zeigen Sie Gebäude, Keller, Zufahrt und Nachbarbebauung. Beschreiben Sie den gewünschten Endzustand.
Angebote vergleichen
Übertragen Sie Mengen, Einheiten, Preise, Ausschlüsse und Entsorgungswege in dieselbe Vergleichstabelle.
Änderungen schriftlich freigeben
Vereinbaren Sie vorab, wie zusätzliche Arbeiten dokumentiert, angeboten und beauftragt werden.
Abschlussunterlagen prüfen
Prüfen Sie den vereinbarten Endzustand und sammeln Sie Rechnungen, Wiegescheine sowie Entsorgungsnachweise.
Checkliste
Häufige Fragen
Reicht ein Preis je Quadratmeter für das Abrissbudget?
Nein. Ein Flächenpreis beschreibt weder Schadstoffe noch Keller, Fundamente oder Entsorgungswege ausreichend. Für den Angebotsvergleich brauchen Sie dieselben Mengen, Leistungen und Ausschlüsse.
Ist die Entsorgung bei einem Pauschalangebot enthalten?
Das ergibt sich nur aus dem Angebot. Lassen Sie Abfallarten, angenommene Mengen, Transport, Annahmekosten und Nachweise ausdrücklich benennen. Eine Pauschale allein beschreibt keine vollständige Leistung.
Kann ich durch Eigenleistung sparen?
Entrümpeln und Freiräumen der Zufahrt können vereinbarte Arbeiten reduzieren. Schadstoffverdächtige Bauteile und Eingriffe in tragende Konstruktionen sind keine geeignete Eigenleistung. Stimmen Sie sichere Vorarbeiten mit dem Betrieb ab.
Quellen
- lula-bau.de (lula-bau.de)
- fleischer-abbruch.de (fleischer-abbruch.de)
- muelheim-ruhr.de (www1.muelheim-ruhr.de)
- drklein.de (drklein.de)
Diese Informationen und Rechner ersetzen keine fachliche oder rechtliche Beratung. Vorschriften, Annahmebedingungen und Kosten hängen vom Standort und Vorhaben ab. Klären Sie offene Fragen mit der zuständigen Behörde, Annahmestelle oder einem Fachbetrieb. Bei akuter Gefahr wählen Sie 112. Grenzen unserer Informationen und Rechner
