Schichtbuch

Abbruch

Garage abreißen: Kosten und sichere Vorbereitung

Garage abreißen: Kosten von 1.500 bis 4.000 € als Orientierungswert prüfen. Mit Erfassungsbogen, Angebotscheck und sicheren Vorarbeiten für Baden-Württemberg.

Aktualisiert am 8. Oktober 2026 · 5 Quellen

Betongarage mit geschlossener Tür, befestigter Zufahrt und angrenzender Mauer auf einem Grundstück.

Kurz gesagt

  • Als grober Richtwert für das Abreißen einer Standard-Einzelgarage gelten etwa 1.500 bis 4.000 € (bzw. ca. 30 bis 80 €/m²); der genaue Preis hängt vom Leistungsumfang vor Ort ab.
  • Vergleichen Sie 3 Kostenblöcke getrennt: Vorbereitung, Rückbau und Entsorgung.
  • Erfassen Sie Bauart, Dachverdacht, Leitungen und Nachbaranschlüsse vor jeder Angebotsanfrage.
  • Klären Sie Verfahren und Standsicherheit, bevor Sie einen verbindlichen Abbruchtermin vereinbaren.

Wenn Sie eine Garage abreißen lassen, gelten je nach Bauweise und Aufwand etwa 1.500 bis 4.000 € als grober Orientierungswert für eine Standard-Einzelgarage. Umgerechnet entspricht das rund 30 bis 80 € je Quadratmeter Grundfläche. Dieser Richtwert beschreibt enthaltene und ausgeschlossene Leistungen nicht eindeutig und ersetzt kein Angebot vor Ort. Belastbare Kosten für das Abreißen Ihrer Garage erhalten Sie erst nach einer Besichtigung und der Klärung aller Entsorgungswege.

Die Hinweise zur Angebotsprüfung und sicheren Vorbereitung gelten bundesweit. Der baurechtliche Teil bezieht sich ausdrücklich auf Baden-Württemberg.

Genehmigung und Verfahren in Baden-Württemberg

Beziehen Sie das Baurechtsamt vor der Vergabe ein, besonders bei Grenzbebauung und angebauten Wänden. Ob ein baurechtliches Verfahren oder statische Nachweise erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Gebäude. Verfahrensfreiheit bedeutet nur, dass Sie kein formelles Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen. Sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorgaben an den Abbruch bleiben weiterhin verbindlich.

Die Grenze von 50 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe betrifft verfahrensfreie Garagen im Innenbereich nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg (Stand 2026). Innenbereich bezeichnet den zusammenhängend bebauten Ortsteil. Ob Ihr Vorhaben ohne Kenntnisgabe abgebrochen werden darf, hängt von der genauen Einordnung ab.

Auch ein verfahrensfreier Abbruch muss den Nachbarschutz und örtliche Satzungen einhalten. Ist die Garage baulich mit dem Wohnhaus verbunden, gilt sie baurechtlich oft als Teil des Hauptgebäudes. Legen Sie daher Pläne, Fotos und den geplanten Rückbauumfang vorab bei der zuständigen Baurechtsbehörde vor.

Klären Sie außerdem frühzeitig, wer eventuell erforderliche Unterlagen ausarbeitet und einreicht. Der Ratgeber zur Abrissgenehmigung und zum Verfahren in Baden-Württemberg erläutert die baurechtlichen Schritte im Detail. Eine rechtsverbindliche Auskunft für Ihr Vorhaben erhalten Sie ausschließlich bei der zuständigen Baurechtsbehörde vor Ort.

Kosten des Abrisses und der Entsorgung

Vergleichen Sie Vorbereitung, Abbruch und Entsorgung immer als getrennte Kostenblöcke. Der genannte Orientierungswert ersetzt weder eine Schadstofferkundung noch das Aufmaß vor Ort. Vor allem bei massivem Beton, beengter Zufahrt und Nachbargebäuden reicht die reine Grundfläche für eine Kalkulation nicht aus.

Bodenplatte und Fundamente müssen im Leistungsverzeichnis ausdrücklich aufgeführt sein. Vereinbaren Sie vorab, ob diese Bauteile im Boden verbleiben oder vollständig ausgebaggert werden. Halten Sie zusätzlich fest, wie das Gelände nach den Arbeiten hinterlassen werden soll.

Für die Entsorgung gelten kommunale Annahmepreise mit unterschiedlichen Abrechnungseinheiten. Die folgenden amtlichen Gebührenbeispiele gelten ausschließlich für verwertbaren Bauschutt bei Selbstanlieferung an der Entsorgungsanlage. Rückbauarbeiten, Containerbereitstellung, Transport und Schadstoffuntersuchungen sind darin nicht enthalten.

Region in Baden-Württemberg Amtliche Annahmegebühr Datenstand und Quelle
Heilbronn, Landkreis 20 €/t Gebührenübersicht in der Baustellenbroschüre 2026
Rems-Murr-Kreis 64 €/t Gebührensatzung 2026
Böblingen 78 €/m³ Abfallwirtschaftssatzung, Fassung ab 01.01.2026

Diese Werte lassen sich wegen unterschiedlicher Einheiten und Annahmebedingungen nicht direkt vergleichen. Viele kommunale Satzungen weisen zudem nicht eindeutig aus, ob es sich um Brutto- oder Nettobeträge handelt. Informieren Sie sich vor der Selbstanlieferung über die geltenden Bedingungen der Deponie.

Ein datiertes Marktbeispiel für Stuttgart nennt containerdienst.de mit 529 € für einen 5-m³-Bauschuttcontainer inklusive Entsorgung (Stand 08.10.2026). Handwerkerleistungen, Abbruch und Schadstoffbehandlung deckt dieser Containerpreis nicht ab. Prüfen Sie im Angebot stets die vereinbarte Stellzeit, mögliche Fehlbefüllungskosten und das zulässige Höchstgewicht.

Bauart und Materialien vor Ort erfassen

Dokumentieren Sie den sichtbaren Bestand sorgfältig, ohne Bauteile aufzubrechen oder verdächtige Stoffe anzufassen. Massiver Beton und Mauerwerk erfordern schwereres Gerät als einfache Konstruktionen aus Holz oder Profilblech. Eine Garage besteht selten aus nur einer Materialart: Dachhaut, Tor, Wandelemente und Einbauten erfordern jeweils eigene Entsorgungswege.

Nutzen Sie die folgende Übersicht für die Vorbereitung Ihrer Preisanfragen. Tragen Sie ungeklärte Eigenschaften ausdrücklich als offen ein. Fotografieren Sie das Gebäude ausschließlich von sicheren und frei zugänglichen Stellen aus.

Kategorie Ihre Eintragung Bedeutung für die Planung
Bauart Beton / Mauerwerk / Holz / Blech / ungeklärt: ___ Konstruktion und Maschineneinsatz
Maße Grundfläche, Höhe, vorhandene Pläne: ___ Mengenansatz und Gebäudeeinordnung
Dach Material, Baujahr, Umbauten, Verdacht: ___ Untersuchung und gesonderte Entsorgung
Gebäudeanschluss Freistehend / Wohnhausanbau / Doppelgarage: ___ Standsicherheit und verbleibende Anschlüsse
Grenzlage Abstand, Grenzwand, angrenzende Bauteile: ___ Nachbarschutz und Behördenklärung
Versorgung Strom, Wasser, Abwasser, Verlauf bekannt: ___ Fachgerechte Trennung und Sicherung
Zugang Gemessene Zufahrtsbreite, Hindernisse, Stellplatz: ___ Transport und Erreichbarkeit
Endzustand Bodenplatte, Fundamente, verbleibende Wände: ___ Eindeutige Leistungsgrenzen

Übergeben Sie allen angefragten Betrieben dieselben Unterlagen und dieselben ausgefüllten Projektdaten. Eine einheitliche Grundlage erleichtert den späteren Angebotsvergleich erheblich. Ergänzende Vorbereitungsschritte finden Sie in der druckbaren Abbruchcheckliste für Baden-Württemberg.

Risiken bei Dach, Leitungen und Grenzbebauung

Lassen Sie Faserzementplatten aus der Zeit vor 1993 bei unklarer Zusammensetzung auf Asbest untersuchen. Das Baujahr begründet einen konkreten Verdacht, liefert jedoch keinen endgültigen chemischen Nachweis. Asbesthaltige Materialien können lungengängige Fasern freisetzen; demontieren, sägen oder brechen Sie verdächtige Platten keinesfalls selbst ab.

Für Asbestarbeiten gilt die TRGS 519, die Technische Regel für Gefahrstoffe beim Umgang mit Asbest. Ausbau und Verpackung dürfen nur von Fachbetrieben mit entsprechendem Sachkundenachweis durchgeführt werden. Asbestzement wird unter dem offiziellen AVV-Schlüssel 17 06 05* eingestuft; der Stern kennzeichnet gefährlichen Abfall.

Versorgungsleitungen müssen vor dem eigentlichen Abriss durch den Versorger oder einen Installationsbetrieb stillgelegt werden. Das gilt für Strom, Wasser und Abwasserkanäle gleichermaßen. Verlassen Sie sich bei stillgelegten Anschlüssen keinesfalls auf einfache Schalterstellungen oder Vermutungen über den Leitungsverlauf.

Bei Doppelgaragen und angebauten Gebäuden muss die Standsicherheit von einem Statiker beurteilt werden. Die abzubrechende Garage kann Nachbarwände abstützen oder vor eindringender Witterung schützen. Erfassen Sie den Zustand von Grenzwänden, Anschlüssen und vorhandenen Rissen vor Arbeitsbeginn mit aussagekräftigen Fotos.

Schriftliche Absprachen mit Nachbarn sichern das Vorhaben ab, ersetzen jedoch keine bautechnische Prüfung. Bei gemeinsamen Kommunwänden oder Einwänden ist eine rechtzeitige Klärung unerlässlich. Beschränken Sie Ihre Eigenleistung auf sichere Vorarbeiten wie das Entrümpeln und das Freimachen der Baustellenzufahrt.

Leistungen eines vollständigen Rückbauangebots

Ein transparentes Angebot listet Mengen, Abrechnungseinheiten, Einzelleistungen und Ausschlüsse separat auf. Bestehen Sie auf einer genauen Beschreibung des Endzustands statt pauschaler Formulierungen wie „Garage komplett abbrechen“. Fragen Sie folgende Positionen schriftlich an:

  • Vorbereitung, Schadstofferkundung und Einreichen behördlicher Unterlagen.
  • Baustellensicherung, Absperrung, Leitungstrennung und Schutz benachbarter Bausubstanz.
  • Geordneter Rückbau von Bedachung, Toren, Wänden, Bodenplatte und Fundamenten.
  • Sortenreine Erfassung, Transport und Entsorgung sämtlicher Abfallfraktionen.
  • Vollständige Entsorgungsnachweise und Wiegescheine der Deponien.
  • Regelungen für unvorhergesehene Funde und gesonderte Nachtragsangebote.

Reiner mineralischer Bauschutt muss strikt von Holz, Metall, Kunststoffen und Baumischabfall getrennt werden. Baumischabfall bezeichnet ein Gemisch verschiedener mineralischer und nicht-mineralischer Baustellenreste und ist bei der Entsorgung deutlich teurer als Bauschutt. Schadstoffe dürfen niemals in den Bauschuttcontainer gelangen.

Gemischter mineralischer Bauschutt (AVV 17 01 07) wird in amtlichen Umrechnungstabellen mit rund 1,3 t/m³ angesetzt; je nach Ziegel- und Betonanteil liegt die Schüttdichte meist zwischen 1,1 und 1,6 t/m³. Schüttdichte bezeichnet die Masse eines lose geschütteten Materials im Verhältnis zu seinem Raumvolumen inklusive der Hohlräume. Der Rechner unten kalkuliert ausschließlich das Gewicht dieses mineralischen Schuttanteils.

Lassen Sie die passende Muldenart und Nutzlast vom beauftragten Containerdienst festlegen. Für die systematische Prüfung von Angeboten empfiehlt sich der Leitfaden zu Kostenbestandteilen bei Hausabriss und Entsorgung. Nutzen Sie diese Struktur zur Kontrolle, übertragen Sie die dortigen Preise für Wohnhäuser jedoch nicht direkt auf Einzelgaragen.

Entsorgungsrechner

Wählen Sie Material, Menge und Landkreis. Der Beleg zeigt jeden Rechenschritt; die Gebühr stammt aus der Satzung des Kreises.

Menge angeben als

Schüttdichte als Spanne aus Quellen (Erdaushub 1,50–1,80 t/m³, Bauschutt 1,15–1,40 t/m³, Baumischabfall 0,40–0,80 t/m³, Asbestzement 1,80 t/m³, Mineralwolle 0,40 t/m³). Die Auflockerung beim Aufbrechen ist nicht eingerechnet.

Beleg

  1. MaterialBauschutt (mineralisch)
  2. Menge4,00 m³
  3. Gewicht4,00 m³ × 1,15–1,40 t/m³ (Richtwert) = 4,60–5,60 t
  4. Behälter1 × 5 m³ Absetzmulde
  5. GebührStuttgart: 42,84 € je t (Sonstige mineralische Abfaelle (Bauschutt etc.), Deponieklasse I) = 197,06–239,90 €
  6. Alternativ54,74 € je t (Sonstige mineralische Abfaelle (Bauschutt etc.), Deponieklasse II) = 251,80–306,54 €
  7. Alternativ6,00 € je angefangene 100 kg (Kleinmengen bis max. 20 t: Boden/Bauschuttgemisch gemaess Merkblatt) = 276,00–336,00 €
Annahmegebühr197,06–239,90 €

netto 36,00 Satzung

Containermiete und Transport sind nicht enthalten, sie hängen vom Anbieter ab.

1 m1,80 m4,0 m³ als Würfel (Kante 1,59 m) in 5 m³

Bauschutt (mineralisch): Annahme je Tonne im Vergleich

Günstigster Mengenpreis je Stadt- und Landkreis in Baden-Württemberg laut Satzung. Preise je m³ sind über die mittlere Schüttdichte (1,28 t/m³) in €/t umgerechnet; die Originalangabe steht in der Tabelle.

Quelle: Satzungen und Gebührenverzeichnisse der Kreise, Stand je Zeile. Brutto oder netto ist in den meisten Dokumenten nicht ausgewiesen.
Kreis≈ €/tLaut SatzungKlasse / AnnahmeQuelle
Hohenlohekreis19,0019,00 € tBau- und Abbruchabfälle DK0 (170101, 170107, 170302), bis 1000 t · Staffel 19,00 / 18,00 / 17,00. Brutto.Satzung
Ortenaukreis26,6734,00 € m3verwertbarer Bauschutt, auf Erdaushubdeponie · bis 0,5 m3 halber SatzSatzung
Schwarzwald-Baar-Kreis27,7027,70 € tBauschutt zur Verwertung, Kleinanlieferungen aus Privathaushalten (Tuningen) · Pauschalgebuehr unter 100 kg: 2,80 EUR.Satzung
Zollernalbkreis30,0030,00 € tAbfaelle zur Deponierung DK I (z.B. Bauschutt) · Mindestgebuehr bis 200 kg: 9,00 EUR; >200 bis 1000 kg: 15,00 EURSatzung
Emmendingen32,9442,00 € m3Unbelastete Bauschutt-Kleinmengen bis 2 m3 je Baumaßnahme, nur Privathaushalte · ZAK sowie Bauschuttmulden Bauhöfe Endingen, Gutach, Sexau, Wyhl; kein Dämmmaterial, keine bewehrten Betonteile, keine Rigips, Kunststoffe, Folien, Holz. Über 2 m3: private RecyclingunternehmenSatzung
Ludwigsburg36,8936,89 € t (Mg)Bauschutt DK 0, nur aus Landkreis Ludwigsburg · Deponie AM FROSCHGRABEN; netto 31,00 + 5,89 MwStSatzung
Esslingen38,4324,50 € je angefangener m3 (> 0,5 m3)DK 0 (rein mineralisch, ohne Putz/Gips/Porenbeton) · DK 0 = sauberste Klasse, kein Verwertungspreis gelistet; > 2 m3 Beprobung noetig; AnlieferungserklaerungSatzung
Heidenheim40,0040,00 € tDK 0 (Z1.2), mineralischer Bauschutt ohne Putz/Gips · Kleinmenge bis 500 kg pauschal 21.00; Meisselzuschlag 35.00/m3 bzw. 25.00/t ab Kante > 70 cmSatzung
Ulm41,0041,00 € tBauschutt bis Deponieklasse I, Deponie Donaustetten · je m3 67 EUR wenn nicht gewogen; Abrechnung je angefangene 10 kg. EBU-Gebuehrenuebersicht 2025 (Beschluss 27.11.2024) nennt dagegen 60 EUR/t; Satzung 01/2026 und EBU-Webseite nennen 41 EUR/tSatzung
Alb-Donau-Kreis41,6341,63 € tDK I · Kleinmengenpauschale 15 EUR bis 200 kgSatzung
Stuttgart42,8442,84 € tSonstige mineralische Abfaelle (Bauschutt etc.), Deponieklasse I · netto 36,00Satzung
Calw43,1455,00 € m3Mineralischer Bauschutt mit nicht gefährlichen Verunreinigungen, verwertbar (AVV 17 01 01/03/07) · Unter 200 kg/Volumenabrechnung; Mengenbegrenzung: Walddorf unbegrenzt, Simmozheim 3,0 m3, Oberhaugstett und Recyclinghöfe 0,5 m3 je Anlieferung/Tag; Feinanteil <5 mm max. 5 Vol.%Satzung
Tuttlingen43,8043,80 € tverwertbarer Betonabbruch · Pauschale 4.30 EUR bei Anlieferung unter 100 kg (Talheim) bzw. 200 kg (Aldingen/Tuttlingen). TalheimSatzung
Freudenstadt45,0045,00 € tBauschutt zur Verwertung · Brutto/netto nicht ausgewiesen; Anliefererklaerung bei Gewerbe; Beton max. 60 cm KanteSatzung
Lörrach47,0047,00 € tMineralische (inerte) Abfälle zur Deponierung: Bauschutt · *Mindestgebühr gemäß Satzung. Anmeldung mind. 5 Werktage vorher; ab 2 m3 bzw. 4 t pro Baustelle GC + Nachweis Nicht-Verwertbarkeit (2 Absagen von Verwertern). Gilt für Gewerbe und Private. Brutto/netto nicht angegeben (MwSt nur bei Verwertungsabfällen ausgewiesen).Satzung
Bodenseekreis53,0053,00 € tverwertbar (Beton/Ziegel ohne Anhaftungen) · Annahme Weiherberg, Überlingen, TettnangSatzung
Waldshut58,0474,00 € m3Bauschutt zur Verwertung · nur bei Anlieferung Erdaushubzwischenlager Hoechenschwand-Attlisberg; aus SatzungstabelleSatzung
Böblingen61,1878,00 € m3Bauschutt mineralisch ohne Gips (Satzung Par. 7 Abs. 12a: Zuordnungskriterien DK I) · Mengen über 30 Liter bis max. 2,00 m3 je Anlieferung; nur WSZ Herrenberg-Kayh, WSH Böblingen Schönaicher Str., WSH Renningen-Malmsheim. Über 2 m3: externe Entsorgungsfirmen (kein Landkreis-Preis).Satzung
Rems-Murr-Kreis64,0064,00 € tBauschutt, Abbruch, Straßenaufbruch, Altholz (eine gemeinsame Zeile) · Abrechnung je angefangene 20 kg; bei verschiedenen Abfallarten in einer Fuhre gilt die teuerste Art. Bodenaushub ueber 200 kg ist in der Zeile nicht ausdruecklich genannt (unsicher, ob 64 EUR/t gilt).Satzung
Main-Tauber-Kreis66,0066,00 € tBauabbruch/Bauschutt, Kreismuelldeponie · keine Unterscheidung verwertbar/nicht in der SatzungSatzung
Enzkreis67,8367,83 € tDK II, PAK < 200 mg/kg, nicht gefaehrlich · Brutto (netto 57.00); GewerbeSatzung
Mannheim75,0075,00 € tmineralische Baureststoffe > 240 l · nur ABG-Recyclinghof, Verwiegung; EndbetragSatzung
Neckar-Odenwald-Kreis75,0075,00 € tmineralisch bis DK II, nicht gefaehrlich, nachweislich asbestfrei · netto; nur nicht verwertbar. geringfuegig asbesthaltig (<0,1 M.-%) 80,00; gefaehrlich 90,00; Mono/Sonderbereich 100,00 EUR/tSatzung
Breisgau-Hochschwarzwald76,4076,40 € tZugelassene Baureststoffe, Deponieklasse II (Kahlenberg) · Ziffer II.2.2 a)Satzung
Karlsruhe (Stadt)78,4350,00 € je angefangenem 0,5 m3 und Anlieferung (Pauschale)Bauschutt · Satzung unterscheidet nicht zwischen Verwertung und Beseitigung; beide WertstoffstationenSatzung
Baden-Baden85,0085,00 € tBauschutt, Recycling · ohne Waage 136,00 je angefangenen m³Satzung
Rhein-Neckar-Kreis105,00105,00 € tMineralische Abfaelle (OZ 601), DK 0 bis DK II · Nur eine Zeile fuer alle mineralischen Abfaelle inkl. Bauschutt; kein getrennter Verwertungspreis im Verzeichnis. Deponie nimmt DK 0-DK I (Wiesloch) bzw. DK 0-DK II (Sinsheim).Satzung
Pforzheim110,32110,32 € tMineralische Baurestmassen (Verwertung/Beseitigung nicht getrennt) · Muellumschlagstation Hohberg, max. 1,5 t/Tag aus Haushalten/Kleingewerbe; bei Ausfall der Waage 11 EUR/m3Satzung
Tübingen118,00118,00 € tBauschutt oder verunreinigter Bodenaushub zur Beseitigung / inerte Abfaelle, ab 200 kg · Dusslingen; bis 0,5 m3, 1x pro Tag: 20,00 EUR je Anlieferung (Bauschutt muss in Container geschaufelt werden); Zwischenstufe 0,5 m3-200 kg nicht angegebenSatzung
Ravensburg135,00135,00 € tBauschutt und Bodenaushub (nicht verwertbar) · Pauschale 15 EUR bis 100 kg; Satzung § 25 Nr. 2 ordnet auch verunreinigten Bodenaushub und Flachglas dieser Stufe zuSatzung
Heidelberg139,40139,40 € tnicht recyclingfähiger Bauschutt (und Erdaushub), max. 1.000 kg, nur Wieblingen · Waage 8,50 je Wiegung inkl. Zurückwiegen und WiegescheinSatzung
Karlsruhe (Landkreis)165,93165,93 € Mg (t)thermisch nicht behandelbare Abfälle (Bauschutt, nicht verwertbar; auch leicht verunreinigter Bodenaushub) · Satzung § 30 Abs. 2 Nr. 2. Ab 200 kg nach Wiegung. Brutto/netto nicht ausgewiesen (öffentlich-rechtliche Gebühr). Bruchsal bis 5 m3 je Anlieferung; Bretten/Ettlingen/Waghäusel nur haushaltsübliche Mengen bis max. 5 m3.Satzung
Freiburg im Breisgau171,41171,41 € tBauschutt (AVV 170107: Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik), 1,4 t/m³ · Einziger Bauschutt-Tarif an der Umschlagstation; max. 2 t pro Anlieferung. Recyclinghöfe: verwertbarer Bauschutt max. 100 l/Tag, nicht verwertbarer 50 l/Tag (Satzung § 12 Abs. 2)Satzung
Konstanz225,00225,00 € tKleinmengen mineralischer Bauschutt, mit Erklärung zur Asbestfreiheit und Eingangskontrolle · Nur private Haushalte des Landkreises; seit 2025 nur zweifelsfrei asbestfreier Bauschutt (vereinfachte Erklärung, bis 2 m3). Gebühren nach § 17 AWS. Brutto/netto nicht angegeben. Ältere Satzungsfassung (2023/24) nennt 199 EUR/t (258 EUR/m3), Webseite 2026 nennt 225 EUR/t.Satzung
Rastatt (Landkreis)270,00270,00 € t (ab 400 kg)Bauschutt DK I und DK II · unter 400 kg pauschal 65 EUR; Kleinmenge bis 50 l 12,50 EURSatzung

Ohne Mengenpreis für dieses Material (nur Pauschalen, Annahme durch Gemeinden oder private Anlagen): Biberach, Göppingen, Heilbronn (Landkreis), Heilbronn (Stadt), Ostalbkreis, Reutlingen, Rottweil, Schwäbisch Hall, Sigmaringen. Details im Gebührenkatalog.

Container im Maßstab

Jede Größe ist als Würfel gleichen Volumens gezeichnet, alle im selben Maßstab: Zwischen 5 und 7 m³ liegt weniger, als die Zahl vermuten lässt, und vom BigBag zur Mulde ist es ein großer Sprung.

1 m1,80 mBigBag ≈ 1 m³Kante 1,00 m3 m³Kante 1,44 m5 m³Kante 1,71 m7 m³Kante 1,91 m10 m³Kante 2,15 m
Maßstab 1 m = 50 px. Die Würfel zeigen das Volumen, nicht die Form der Mulde (z. B. 7 m³ ≈ 3,5 × 1,8 × 1,5 m). Die 10-m³-Mulde ist gestrichelt: Für Bauschutt und Erdaushub bieten Containerdienste meist höchstens 7 m³ an, sonst wird das Fahrzeug zu schwer.

Ablauf

  1. Bestand erfassen

    Sammeln Sie Bauunterlagen und Fotos. Füllen Sie den Erfassungsbogen ohne Eingriffe in Bauteile aus.

    vor der Anfrage
  2. Verfahren und Risiken klären

    Fragen Sie die Baurechtsbehörde zum Abbruchverfahren. Lassen Sie Dachverdacht und angrenzende Konstruktionen fachkundig beurteilen.

    vor dem Auftrag
  3. Leistungsumfang festlegen

    Beschreiben Sie verbleibende Bauteile, Bodenplatte, Fundamente und den gewünschten Endzustand. Vereinbaren Sie eine Besichtigung.

  4. Angebote vergleichen

    Prüfen Sie Vorbereitung, Sicherung, Rückbau, Transport und Entsorgung getrennt. Lassen Sie Ausschlüsse schriftlich erklären.

  5. Arbeitsbeginn vorbereiten

    Lassen Sie Leitungen fachgerecht trennen und sichern. Dokumentieren Sie den Zustand angrenzender Gebäude.

  6. Abschluss dokumentieren

    Prüfen Sie den vereinbarten Endzustand. Sammeln Sie Rechnungen, Wiegescheine und Entsorgungsnachweise.

Checkliste

Häufige Fragen

Ist der Richtwert ein vollständiges Rückbauangebot?

Nein. Der Leistungsumfang grober Richtwerte ist nicht eindeutig beschrieben. Lassen Sie insbesondere Schadstoffarbeiten, Bodenplatte, Fundamente, Leitungstrennung und Entsorgung im tatsächlichen Angebot ausdrücklich aufführen.

Kann eine kleine Garage ohne weiteres abgerissen werden?

Die Größe allein beantwortet das nicht. Gebäudeanschlüsse, Nachbarbebauung und das konkrete Abbruchverfahren sind zusätzlich zu prüfen. Für Baden-Württemberg erteilt die zuständige Baurechtsbehörde eine verbindliche Auskunft.

Sind alte Wellplatten immer asbesthaltig?

Nein. Platten aus der Zeit vor 1993 begründen einen Verdacht, aber keinen sicheren Nachweis. Lassen Sie das Material fachkundig prüfen. Beschädigen oder demontieren Sie verdächtige Platten nicht selbst.

Welche Eigenleistung kommt infrage?

Sicheres Entrümpeln loser Gegenstände und Freiräumen der Zufahrt können nach Abstimmung möglich sein. Eingriffe in tragende Bauteile, Leitungstrennung und Arbeiten an schadstoffverdächtigen Materialien gehören nicht zu diesen Vorarbeiten.

Quellen

  1. service-bw.de (service-bw.de)
  2. service-bw.de (service-bw.de)
  3. baua.de (baua.de)
  4. Rechtliche Regelungen: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (um.baden-wuerttemberg.de)
  5. bgbau.de (bgbau.de)

Diese Informationen und Rechner ersetzen keine fachliche oder rechtliche Beratung. Vorschriften, Annahmebedingungen und Kosten hängen vom Standort und Vorhaben ab. Klären Sie offene Fragen mit der zuständigen Behörde, Annahmestelle oder einem Fachbetrieb. Bei akuter Gefahr wählen Sie 112. Grenzen unserer Informationen und Rechner