Kurz gesagt
- Unbelasteten Boden können Sie oft auf dem eigenen Grundstück wiederverwenden. Für Geländeveränderungen ist vorab eine baurechtliche Prüfung nötig.
- Nicht bindiger Erdaushub wiegt als Rechenannahme 1,5 bis 1,8 t/m³. Die Abrechnung an der Deponie erfolgt meist nach Verwiegung.
- Gesiebter Oberboden wiegt als Rechenannahme 1,35 bis 1,5 t/m³. Lagern Sie ihn stets getrennt vom übrigen Aushub.
- Klären Sie bei unbekannter Herkunft oder Fremdstoffen zuerst mögliche Belastungen, bevor Sie einen Container bestellen.
Wenn Sie Erdaushub entsorgen möchten, prüfen Sie zuerst eine geeignete Wiederverwendung auf dem Grundstück. Für eine externe Annahme bestimmen Herkunft, Zusammensetzung und baurechtliche Nachweise den passenden Entsorgungsweg. Gebührenbeispiele für unbelasteten Boden reichen von 8,80 €/t im Zollernalbkreis bis 90,98 €/t in Freiburg. Die genannten amtlichen Gebühren gelten ab 2026 beziehungsweise 2025 und betreffen ausschließlich die reine Selbstanlieferung.
Geltungsbereich: Die bodenschutzrechtlichen Grundsätze gelten bundesweit in Deutschland. Die Gebührenbeispiele und Satzungen beziehen sich ausschließlich auf Baden-Württemberg. Verbindliche Auskünfte für Ihr Vorhaben erteilen die Baurechtsbehörde, das Bodenschutzamt und die vorgesehene Annahmestelle.
Was zählt als Erdaushub und was nicht
Erdaushub ist natürliches Bodenmaterial, das bei Baumaßnahmen oder Geländearbeiten anfällt. Dazu zählen Sand, Kies, Lehm, Ton sowie gewachsene Gemische dieser Bodenarten. Auch natürlich gewachsener Boden kann jedoch Schadstoffe enthalten.
Fremdstoffe wie Bauschutt, Schlacke, Ziegelreste, Wurzeln oder Müll gehören nicht in den Erdaushub. Bei beigemischten Abbruchresten verweigern Erddeponien in der Regel die Annahme als reines Bodenmaterial. Für mineralische Abbruchreste beschreibt ein eigener Ratgeber den passenden Entsorgungsweg für Bauschutt.
Oberboden und sonstiger Aushub getrennt halten
Oberboden, fachlich auch Mutterboden genannt, ist die humusreiche oberste Schicht des Erdbodens. Er ist die biologisch aktive Lebensgrundlage für Pflanzen und Bodenlebewesen. Darunter liegt der Unterboden, der vorwiegend mineralisch geprägt ist und kaum Humus enthält.
Lagern Sie Oberboden auf einer gesonderten Miete auf Ihrem Grundstück. Eine Miete ist ein länglicher, aufgeschütteter Erdhaufen zur schonenden Zwischenlagerung. Vermischen Sie diesen Boden nicht mit tieferem Unterboden oder Fremdstoffen. Die Bezeichnung Mutterboden beschreibt lediglich die Bodenart und belegt keine Schadstofffreiheit.
Was die Annahme kostet
Die Gebühren legt jeder Stadt- und Landkreis in seiner Satzung oder seinem Gebührenverzeichnis fest. Einen landesweit einheitlichen Festpreis für Erdaushub gibt es in Baden-Württemberg nicht. Folgende Beispiele zeigen die amtliche Preisspanne für unbelasteten Boden bei Selbstanlieferung:
| Region | Amtliche Annahmegebühr | Quellenstand beziehungsweise Geltungsdatum | Enthalten und ausgeschlossen |
|---|---|---|---|
| Zollernalbkreis | 8,80 €/t | Gebühren für Selbstanlieferer ab 01.01.2026 | Annahme; ohne Untersuchung, Beladung, Transport und Container |
| Landkreis Tuttlingen | 14,00 €/t | Abfallwirtschaftssatzung ab 01.01.2026 | Annahme; ohne Untersuchung, Beladung, Transport und Container |
| Landkreis Böblingen | 16,00 €/t | Abfallwirtschaftssatzung ab 01.01.2026 | Annahme; ohne Untersuchung, Beladung, Transport und Container |
| Freiburg im Breisgau | 90,98 €/t | ASF-Annahmegebühren Eichelbuck ab 01.01.2025 | Annahme; ohne Untersuchung, Beladung, Transport und Container |
Die Satzungen weisen diese Beträge als Gebühren für Selbstanlieferer an den Deponien aus. Ob eine Umsatzsteuer enthalten ist, geht aus den kommunalen Satzungen nicht durchgehend hervor. Bei gewerblichen Containerdiensten kommen Kosten für Gestellung, Transport und Probenahme hinzu.
Prüfen Sie vor der Anfahrt, ob Ihr Boden unter die jeweilige Gebührenposition fällt. Viele Annahmestellen berechnen Mindestgebühren, begrenzen die tägliche Liefermenge oder verlangen eine schriftliche Erklärung zur Herkunft.
Die Kosten pro Kubikmeter lassen sich nicht direkt aus dem Tonnenpreis ablesen. Dafür ist die genaue Schüttdichte des jeweiligen Materials erforderlich, also das Raumgewicht des lose gelagerten Bodens. Für belasteten Aushub gelten diese günstigen Gebührensätze nicht.
Wie viel wiegt das und welche Mulde passt
Für nicht bindigen Erdaushub gelten 1,5 bis 1,8 t/m³ als Richtwert. Nicht bindiges Material besteht vorwiegend aus Sand und Kies ohne nennenswerten Zusammenhalt. Für gesiebten Oberboden liegt der Schätzwert bei 1,35 bis 1,5 t/m³.
Diese Schüttdichten beschreiben das Gewicht von lose gelagertem Aushub. Hohe Feuchtigkeit lässt das reale Gewicht auf der Waage steigen. Nasse Ton- oder Lehmböden sind deutlich schwerer als trockener Sandboden.
Beim Ausheben lockert sich der ehemals verdichtete Boden auf. Durch diese Auflockerung benötigt das Material im Behälter etwa 20 bis 30 Prozent mehr Raum als im ursprünglichen Bodenprofil. Die zulässige Nutzlast des Transportfahrzeugs setzt bei schwerem Aushub oft die eigentliche Grenze.
Achten Sie bei der Bestellung vor allem auf das Gesamtgewicht und die Nutzlast des Containers. Schwere Abfälle wie Erdaushub liefern Entsorger meist in Absetzmulden bis maximal 7 m³. Eine größere Mulde würde bei voller Beladung schnell das zulässige Gesamtgewicht des Lastwagens überschreiten. Der Vergleich von Mulde, Abrollcontainer und BigBag stellt die Behälterarten gegenüber. Der Rechner unten ermittelt das passende Volumen für Ihr Projekt.
Vier Wege für die externe Abgabe
Wertstoffhof: Geeignet für kleine Mengen im Kofferraum oder Eimer. Viele kommunale Höfe nehmen Erdaushub allerdings nicht an oder setzen strenge Höchstmengen fest. Erkundigen Sie sich deshalb vor der Abfahrt nach den örtlichen Annahmebedingungen.
BigBag: Gut geeignet für Mengen bis etwa einen Kubikmeter. Der Gewebesack benötigt wenig Stellfläche auf dem Grundstück und wird per Kranwagen abgeholt. Klären Sie vor der Befüllung, ob der Entsorger das hohe Bodengewicht für den Transport freigibt.
Absetzmulde: Die bewährte Lösung bei Baugruben, Fundamenten oder größeren Gartenprojekten. Solche Mulden fassen meist 3 bis 7 Kubikmeter Material. Für das Abstellen auf öffentlicher Straße oder dem Gehweg benötigen Sie eine Stellgenehmigung der Gemeinde.
Selbstanlieferung: Wirtschaftlich bei vorhandenem Pkw-Anhänger und kurzer Fahrtstrecke zur Deponie. Die Abrechnung erfolgt an der Waage oder nach geschätztem Raummaß. Beachten Sie dabei unbedingt die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.
Für Erdaushub liegen keine tagesaktuellen Marktpreise für Container vor. Bauschuttpreise lassen sich wegen der abweichenden Entsorgungswege nicht übertragen. Wie transparente Angebote aufgebaut sein sollten, erläutert der Ratgeber zu Entsorgungskosten und Preisbestandteilen.
Wiederverwendung auf dem Grundstück prüfen
Wenn Sie unbelasteten Boden auf dem eigenen Grundstück wiederverwenden, sparen Sie Entsorgungs- und Transportkosten. Humusreicher Oberboden eignet sich zum Anlegen von Pflanzbeeten oder Rasenflächen. Mineralischer Unterboden lässt sich zum Auffüllen von Arbeitsräumen rund um Fundamente nutzen.
Jede Aufschüttung oder Abgrabung greift in das gewachsene Geländeprofil ein. Solche Geländeveränderungen können Nachbarrechte berühren oder den natürlichen Wasserabfluss beeinträchtigen. Klären Sie mit der zuständigen Baurechtsbehörde vorab, ob die vorgesehene Maßnahme verfahrensfrei ist oder genehmigt werden muss.
Seit dem 1. August 2023 gelten bundesweit einheitliche Vorgaben für den Umgang mit mineralischem Bodenmaterial. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung regelt das Auf- oder Einbringen auf den Boden. Die Ersatzbaustoffverordnung betrifft dagegen den Einbau in technische Bauwerke wie befestigte Wege oder Parkplätze.
Untersuchungen und Nachweise vor dem Transport klären
Auch eine unauffällige Wiese schließt Schadstoffe im tieferen Untergrund nicht sicher aus. Eine frühere Bebauung, alte Auffüllungen oder gewerbliche Vornutzungen bestimmen den erforderlichen Untersuchungsaufwand. Zudem legt jede Verwertungsstelle eigene Annahmekriterien fest.
Der folgende Ablauf verbindet die behördlichen Anforderungen mit der Abfrage bei der Annahmestelle. Örtliche Bedingungen können abweichen, daher ersetzt die Übersicht keine Einzelfallentscheidung der Behörde oder Deponie.
| Prüfung | Ergebnis | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Herkunft und frühere Nutzung bekannt? | Nein | Separaten Prüfpfad für unbekannte Belastung nutzen |
| Geruch, auffällige Färbung oder Fremdbestandteile vorhanden? | Ja | Material getrennt halten und Untersuchungsbedarf abstimmen |
| Geeignete Wiederverwendung auf dem Grundstück vorgesehen? | Ja | Bodenqualität und baurechtliche Zulässigkeit prüfen |
| Externe Abgabe vorgesehen? | Ja | Anlage nach Untersuchung, Einstufung und Nachweisen fragen |
| Untersuchung und Annahme bestätigt? | Ja | Transport und zulässige Beladung organisieren |
Separater Prüfpfad bei unbekannter Belastung
- Historie zusammentragen: Prüfen Sie die Vornutzung auf frühere Gewerbebetriebe, Tankstellen oder Auffüllungen. Das Bodenschutzamt führt entsprechende Altlastenkataster.
- Auffälligkeiten dokumentieren: Halten Sie Verfärbungen, Gerüche oder Fremdstoffe mit Fotos fest. Belassen Sie verdächtiges Material vorerst am Ursprungsort.
- Probenahme abstimmen: Beauftragen Sie bei unklarer Belastung eine qualifizierte Fachstelle mit einer Mischprobenahme. Punktuelle Proben reichen behördlich oft nicht aus.
- Annahme schriftlich absichern: Legen Sie den Untersuchungsbericht der vorgesehenen Anlage vor. Bestellen Sie Transportfahrzeuge erst nach schriftlicher Annahmebestätigung.
Auch bei kleineren Mengen kann eine Deklarationsanalyse erforderlich sein. Eine Deklarationsanalyse ist eine chemische Laboruntersuchung, die Schadstoffwerte und Verwertungsklassen des Aushubs verbindlich bestimmt. Ab welchem Volumen eine Laboruntersuchung verlangt wird, bestimmt die zuständige Behörde oder die Annahmestelle.
Grenzen der Eigenleistung beachten
Bei auffälligen Bodenverfärbungen, stechenden Gerüchen oder unbekannter historischer Vornutzung endet die Eigenleistung. Vermischen Sie verdächtigen Aushub keinesfalls mit unauffälligem Boden. Die Einstufung und Freigabe erfordert bodenkundliche Fachkunde und qualifizierte Probenahmen.
Treffen Sie bei Erdarbeiten auf alte Rohrleitungen, Teerreste oder Faserzementplatten, stoppen Sie den Aushub sofort. Bewegen oder zerkleinern Sie verdächtige Schadstoffe keinesfalls selbst. Wie Sie mineralische Gefahrstoffe sachgerecht sichern, beschreibt der Ratgeber zur sicheren Vorbereitung der Asbestentsorgung.
Auch die Standsicherheit von Böschungen verlangt fachliche Sorgfalt. Gräben und Baugruben ab 1,25 Metern Tiefe müssen nach den Unfallverhütungsvorschriften abgeböscht oder verbaut werden. Lagern Sie Erdaushub niemals unbefugt auf fremden oder landwirtschaftlichen Grundstücken ab. Ein unerlaubtes Ablagern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeldern geahndet.
Entsorgungsrechner
Wählen Sie Material, Menge und Landkreis. Der Beleg zeigt jeden Rechenschritt; die Gebühr stammt aus der Satzung des Kreises.
Erdaushub (unbelastet): Annahme je Tonne im Vergleich
Günstigster Mengenpreis je Stadt- und Landkreis in Baden-Württemberg laut Satzung. Preise je m³ sind über die mittlere Schüttdichte (1,65 t/m³) in €/t umgerechnet; die Originalangabe steht in der Tabelle.
| Kreis | ≈ €/t | Laut Satzung | Klasse / Annahme | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Waldshut | 4,55 | 7,50 € m3 | unbelasteter Erdaushub · Satzung § 3 Abs. 3 b) 6.1; Annahmestelle nicht benannt; steht NICHT in der Lachengraben-Preisliste 2026; Satzungstabelle gilt ab 01.01.2025, Kreis-Mitteilung: Deponie-Gebuehren 2026 unveraendert | Satzung |
| Schwäbisch Hall | 4,73 | 7,80 € m3 (angefangen) | unbelasteter Erdaushub, lose (Gemeinde Fichtenberg) · Satzung 29.04.1992 in der Fassung vom 19.06.2020; verdichteter Boden Faktor 1,2. Brutto/netto nicht angegeben; aktueller Stand der Gebuehr nicht bestaetigt. | Satzung |
| Reutlingen | 5,00 | 5,00 € t | unbelasteter Erdaushub (Gemeinde Hohenstein, Erddeponie Auchtert) · Gemeindesatzung; Abrechnung nach Nutzlast-Tonnage der Fahrzeuge (z.B. Kleintransporter 4 t, 2-Achs-LKW 10 t, Sattelauflieger 27 t), da keine Waage. Brutto/netto nicht angegeben. | Satzung |
| Calw | 7,27 | 12,00 € m3 | Erddeponie Eulert-Simmozheim (DK 0,5), nur Erdaushub aus Gemeinde Simmozheim · Gemeindedeponie, Betrieb durch AWG; Anlieferungserklärung vorher nötig; Merkblatt Stand Oktober 2026 | Satzung |
| Rottweil | 7,90 | 13,03 € m3 | Erdmaterial (Gemeinde Hardt, Erddeponie Mariazeller Strasse) · NETTO; Satzung vom 01.01.2025. Pauschalpreise je Fahrzeug netto, z.B. PKW-Anhaenger bis 1 m3 13,03 EUR; 2-Achs-LKW 18 t bis 6 m3 78,18 EUR; Sattelzug bis 16 m3 208,48 EUR. | Satzung |
| Breisgau-Hochschwarzwald | 8,33 | 8,33 € t | Unbelasteter Erdaushub (Erdaushubdeponien des Landkreises) · Ziffer II.2.1 b) | Satzung |
| Hohenlohekreis | 8,48 | 14,00 € m3 | KOMMUNAL: Gemeinde Bretzfeld, Erddeponie (Bodenaushub), je angefangenem m3 · Beispiel für gemeindliche Erddeponie (nicht Landkreis). Satzung in Kraft seit 01.09.2019 (ausgefertigt 25.07.2019) - Stand NICHT 2025/26, möglicherweise überholt. | Satzung |
| Zollernalbkreis | 8,80 | 8,80 € t | Boden und Steine DK -0,5 (unbelasteter Erdaushub) · Mindestgebuehr je Anlieferung bis 1000 kg: 6,00 EUR; Albstadt und Balingen | Satzung |
| Main-Tauber-Kreis | 9,33 | 15,39 € m3 (je angefangener m3) | Bodenaushub, Erddeponien (DK 0) · Mindestgebuehr 6,16 EUR bis 0,33 m3. Nur unbelasteter Aushub, Einzelanfallstelle, Anlieferungserklaerung noetig. | Satzung |
| Tübingen | 11,80 | 11,80 € t | nicht verunreinigter Bodenaushub (Boden und Steine, AVV 170504) · je angefangene Tonne; ohne Waage Nutzlast bzw. Container-m3 x 1,5 t; Anmeldung ab 100 t; Zuschlaege Personal 44 EUR/h, Raupe 80 EUR/h; nur Aushub aus Landkreis Tuebingen | Satzung |
| Heidenheim | 12,73 | 21,00 € m3 | DK 0 (Z0) · je halbem angefangenem, unverdichtetem m3 | Satzung |
| Tuttlingen | 14,00 | 14,00 € t | nicht verunreinigt, NUR Erdaushub aus Gemeindegebiet Aldingen-Aixheim · Pauschale 2.80 EUR bei Anlieferung unter 100 kg (Talheim) bzw. 200 kg (Aldingen/Tuttlingen). Deponie Aldingen | Satzung |
| Karlsruhe (Landkreis) | 15,50 | 15,50 € t | KOMMUNAL: Stadt Bretten, Erddeponien Sprantal/Bauerbach (Erdaushub und nicht verwertbarer Bauschutt) - Annahmegebühr · NETTO (zzgl. gesetzlicher USt). Entgeltordnung der Stadt Bretten, ausgefertigt 17.12.2024, in Kraft 01.01.2025. Weitere gemeindliche Erdaushubdeponien: Kürnbach, Pfinztal, Sulzfeld, Ubstadt-Weiher, Weingarten (Ubstadt-Weiher Entgeltordnung Bodenaushub nur Stand 2009: 12 EUR/t, nicht aktuell). | Satzung |
| Pforzheim | 15,50 | 15,50 € t | Erdaushub (unbelastet) · Selbstanlieferung > 100 kg nach Gewicht; Satzung nennt keine USt; bei Ausfall der Waage 10 EUR/m3 | Satzung |
| Ortenaukreis | 15,76 | 26,00 € m3 | Erdaushub · bis 0,5 m3 halber Satz; Anlage ohne Zuordnung zu einem Kennzeichen (kein Z0/DK0-Label) | Satzung |
| Böblingen | 16,00 | 16,00 € t | Z0 (unbelasteter Bodenaushub) · Nur mit Genehmigung des Landkreises (Antrag min. 3 Arbeitstage vor Anlieferung), 2 m3 bis max. 1.400 t pro Bauvorhaben, nur aus privaten Wohnbauvorhaben, nur Steinbrüche Baresel/Mayer/NSN, Zahlung nur per SEPA-Lastschrift. Kleinmengen bis 2 m3: Gebühr erheben die Steinbrüche selbst (Baresel nach Gewicht, NSN/Mayer nach Volumen) - Preis dort nicht veröffentlicht. Gutachten bei >800 t, bebaut./gewerbl. Flächen, Altlastenverdacht. | Satzung |
| Esslingen | 21,82 | 18,00 € je angefangener m3 (> 0,5 m3) | unbelastet, rein (kein Mutterboden) · Kleinstmenge gebuehrenfrei; 1-10 m3 Abfallbeseitigungsnachweis, > 10 m3 Analysen nach DepV + Freigabe; belasteter Aushub grundsaetzlich ausgeschlossen | Satzung |
| Heilbronn (Landkreis) | 26,00 | 26,00 € t | Erde bis DK 0 (Abfallart 20) · Nur nicht verwertbare Erde aus dem Landkreis, mit grundlegender Charakterisierung + Verwertungsprüfung (seit 1.1.2024 kein unbelasteter Aushub auf Deponien). Brutto/netto im Dokument nicht angegeben. Abrechnung je angefangene 10 kg, gerundet auf volle Euro. Gewerbliche Erdanlieferung nur Di-Fr bis 12 Uhr in Eberstadt. | Satzung |
| Emmendingen | 28,20 | 28,20 € t | Unbelasteter Bodenaushub; über 100 kg · Gleiche Annahmestellen; Burggrün: Bodenmaterial bis BM-F0*/BG-F0* nach ErsatzbaustoffV | Satzung |
| Ludwigsburg | 36,89 | 36,89 € t (Mg) | Bodenaushub DK 0, nur aus Landkreis Ludwigsburg · Deponie AM FROSCHGRABEN, Gewerbe-Entgeltliste; netto 31,00 + 5,89 MwSt; Charakterisierung/Analyse vorab nötig | Satzung |
| Ulm | 41,00 | 41,00 € t | Bodenaushub, Deponie Donaustetten · Satzung §25(4); je m3 67 EUR wenn nicht gewogen; Kleinmenge bis 400 kg 16,40 EUR, bis 0,5 m3 29,00 EUR. EBU-Webseite listet Bodenaushub dagegen unter 'gehoert nicht zur Bauschuttdeponie' (Widerspruch). Keine USt-Angabe | Satzung |
| Lörrach | 47,00 | 47,00 € t | Erdaushub (inert, zur Deponierung) · Gleiche Zeile wie Bauschutt/Straßenaufbruch nicht kohleteerhaltig. Nur bei nachgewiesener Nicht-Verwertbarkeit; <2 m3 bzw. 4 t: Anlieferungserklärung Bodenaushub + Fotos. | Satzung |
| Konstanz | 60,00 | 60,00 € t | unbelasteter Bodenaushub (nur wenn Kunde Verwertbarkeit geprüft hat) · Seit 1.1.2024 nur in Ausnahmefällen: Verwertungsprüfung (Verwerter/Kiesgruben anfragen) und Eigenerklärung Unbedenklichkeit Bodenaushub nötig. Satzungsfassung 2023/24 nannte 28 EUR/t (36 EUR/m3). | Satzung |
| Stuttgart | 60,00 | 6,00 € je angefangene 100 kg | Boden/Bauschuttgemisch Kleinmenge (Erdaushub laut Merkblatt zulaessig) · Die Preisliste fuehrt keinen eigenen Satz fuer unbelasteten Erdaushub; Merkblatt Bauschutt nennt Sand, Kies, Splitt und Erdaushub als annehmbar; Abfall-ABC: bis max. 2 t gebuehrenpflichtig. Satz = Kleinmengen-Gemischpreis, nicht eigener Erdaushub-Tarif | Satzung |
| Karlsruhe (Stadt) | 60,61 | 50,00 € je angefangenem 0,5 m3 und Anlieferung (Pauschale) | unbelasteter Erdaushub · Wertstoffstationen Nordbeckenstrasse und Maybachstrasse; Betrag laut Satzung ohne USt-Hinweis (oeffentlich-rechtliche Gebuehr) | Satzung |
| Rhein-Neckar-Kreis | 73,00 | 73,00 € t | Erdaushub (OZ 630) · Eine Zeile 'Erdaushub' ohne Differenzierung nach Z-Klassen. | Satzung |
| Baden-Baden | 87,00 | 87,00 € t | Erdaushub unbelastet (Kleinanlieferer) und Erdaushub DK 0 bis DK 1 (beide 87,00) · Deponie Tiefloch; ohne Waage 174,00 je angefangenen m³; unter 200 kg Schätzung nach m³. Z0-Kleinmenge an der Grünschnittanlage 87,00 /t (174,00 /m³) | Satzung |
| Rastatt (Landkreis) | 90,00 | 90,00 € t (ab 400 kg) | Bodenaushub DK 0 · unter 400 kg pauschal 25 EUR; seit 2025 extern abgesteuert, 2025 166,50 EUR/t; Anmeldung noetig | Satzung |
| Freiburg im Breisgau | 90,98 | 90,98 € t | Erdaushub unbelastet BM-0 (AVV 170504), Umrechnung 1,5 t/m³ · Umschlagstation Eichelbuck; max. 2 t pro Anlieferung; Nachweis Herkunft Freiburg (Ausweis/Gebührenbescheid) | Satzung |
| Heidelberg | 139,40 | 139,40 € t | nicht recyclingfähiger Bauschutt und Erdaushub (gemeinsamer Tarif; Erdaushub lt. Satzung nicht kontaminiert) · Nur Wieblingen, maximal 1.000 kg; Kirchheim: 16,70 je Anlieferung bis max. eine PKW-Kofferraumladung. Größere Mengen laut Satzung § 17 an eine von der Stadt bestimmte Deponie | Satzung |
Ohne Mengenpreis für dieses Material (nur Pauschalen, Annahme durch Gemeinden oder private Anlagen): Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Enzkreis, Freudenstadt, Göppingen, Heilbronn (Stadt), Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ostalbkreis, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen. Details im Gebührenkatalog.
Container im Maßstab
Jede Größe ist als Würfel gleichen Volumens gezeichnet, alle im selben Maßstab: Zwischen 5 und 7 m³ liegt weniger, als die Zahl vermuten lässt, und vom BigBag zur Mulde ist es ein großer Sprung.
Ablauf
Herkunft klären
Frühere Grundstücksnutzung und bekannte Auffälligkeiten zusammentragen. Bei unbekannter Belastung das Bodenschutzamt einbeziehen.
vor dem AushubMaterial getrennt halten
Oberboden getrennt vom sonstigen Aushub lagern. Auffällige Bereiche nicht mit unauffälligem Boden vermischen.
Verwendungsweg prüfen
Wiederverwendung auf dem Grundstück mit Bodenschutzamt und bei Geländeveränderungen mit der Baurechtsbehörde klären.
Annahme bestätigen lassen
Herkunft, Menge und Materialbeschreibung übermitteln. Geforderte Untersuchung und Nachweise vor dem Transport abstimmen.
Transport passend bestellen
Containergröße, Nutzlast, Füllgrenze und enthaltene Leistungen schriftlich bestätigen lassen.
Belege aufbewahren
Untersuchungsbericht, Annahmebestätigung, Wiegeschein und Rechnung zusammen mit den Projektunterlagen ablegen.
Checkliste
Häufige Fragen
Darf Boden auf dem eigenen Grundstück bleiben?
Eine Wiederverwendung kommt bei unbelastetem und geeignetem Boden infrage. Das eigene Grundstück ist jedoch keine pauschale Ausnahme von Bodenschutz und Baurecht. Bei Geländeveränderungen gibt die Baurechtsbehörde Auskunft.
Reicht eine unauffällige Farbe als Nachweis?
Nein. Farbe und Geruch liefern erste Hinweise, ersetzen aber keine Laboruntersuchung. Teilen Sie eine unbekannte Herkunft, frühere Gewerbenutzungen oder sichtbare Fremdbestandteile der Annahmestelle vorab mit.
Wie viel wiegt Erdaushub?
Für nicht bindigen Sand-Kies-Boden gelten 1,5 bis 1,8 t/m³ als Richtwert. Für gesiebten Oberboden sind es 1,35 bis 1,5 t/m³. Diese Schüttdichten dienen als Rechenannahmen. Feuchtigkeit und Verdichtung verändern das tatsächliche Gewicht auf der Waage.
Sind Annahmegebühren vollständige Entsorgungskosten?
Nein. Die genannten Gebühren betreffen die reine Annahme bei Selbstanlieferung. Kosten für Beprobung, Beladung, Transport und Containergestellung kommen bei gewerblichen Angeboten hinzu und sollten dort einzeln ausgewiesen sein.
Quellen
- BMUKN: Die neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (bundesumweltministerium.de)
- Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (bfr-bogws.de)
- bayern.de (lfu.bayern.de)
- bundesumweltministerium.de (bundesumweltministerium.de)
Diese Informationen und Rechner ersetzen keine fachliche oder rechtliche Beratung. Vorschriften, Annahmebedingungen und Kosten hängen vom Standort und Vorhaben ab. Klären Sie offene Fragen mit der zuständigen Behörde, Annahmestelle oder einem Fachbetrieb. Bei akuter Gefahr wählen Sie 112. Grenzen unserer Informationen und Rechner
